Spielplatz Grüne Mitte im Burger Feld - Erlebnis Wasser


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö informativ 13.4

Sachverhalt

Nach mehrmaliger Rücksprache mit Herrn Schönbrunner, Privater Sachverständiger und TÜV-Gutachter der Firma Asid, und Herrn Fehrer, Gesundheitsamt Landshut, wurde darauf hingewiesen, dass bei einem Teich zu Spielzwecken Badewasserqualität gewährleistet sein muss. Diese Wasserqualität könne nicht durch Regenwasserspeißung und gleichzeitigen Einhalten der geringen Wassertiefe von 40 cm sichergestellt werden.
Herr Forstmaier arbeitete darauf hin zwei Alternativen zu dem bereits beschlossenen Plan aus:


1. Teich wie von Herrn Fehrer beschrieben als Naturteich (ohne Spielmöglichkleiten) gestaltet.
Mit Schild Baden verboten.


2. Den Teich deutlich verkleinern und abpflanzen mit Sträuchern (ökologische Aufwertung)  (Kompromiss Gesundheitsamt)
Mit Schild Baden verboten
Wasserspielplatz in mittlerer Größe mit Schwengelpumpe


Zusammenfassung der vorangegangenen Besprechungen:
1.        Besprechung am 14.06.2021
Teilnehmer: Herr Schönbrunner (TÜV-Sachverständiger, Firma ASID), Herr Forstmaier, Herr Binner und Frau Guggemos: 
Herr Schönbrunner ist Leiter der Fa. ASID und überprüft auf Sicherheit und Unfallschutz die öffentlichen Spielplätze der Stadt Vilsbiburg. In der Videobesprechung wurden mit Herrn Schönbrunner die Gefährdungen und zu beachtenden Punkte für den neuen Spielplatz Burger Feld überprüft. Dabei wurde insbesondere die Erstellung eines Teiches in Verbindung mit einem öffentlichen Spielplatz betrachtet, beurteilt und die Anforderungen gemeinsam abgestimmt.
Ein Teich in Verbindung mit öffentlichen Spielplätzen ist möglich und auch erwünscht, wenn alle Richtlinien (DIN 1176, 18034) eingehalten werden. Für Kinder unter 3 Jahren ist immer eine lückenlose Aufsicht notwendig, wird diese verletzt sind die Eltern verantwortlich. Kleinkinder können bereits ab einer Wassertiefe von wenigen Zentimetern ertrinken (Schluckreflex). Spielen mit Risiko sei lebensnotwenig, allerdings dürfe es keinen „versteckten“ Gefahren geben. Bei Wasserflächen für Kinder ist eine flache Neigung für ein leichtes Ein- und Aussteigen notwendig, es darf keinen überraschenden Stufen im Wasser geben. Des Weiteren beträgt die max. Wassertiefe 40cm (in Ausnahmen max. 60cm). Herr Schönbrunner erklärte sich bereit vorab eine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen und den Bau des Spielplatzareals mit Teich zu begleiten. Bezüglich der in der DIN geforderten Badewasserqualität muss das Gesundheitsamt kontaktiert werden.
2.        Telefonat am 15.06.21, Frau Guggemos mit Herrn Fehrer, Gesundheitsamt Landshut
Eine gute Wasserqualität ist bei geringen Wassertiefen schwierig sicherzustellen. Die Speisung mit Regenwasser vom Gebäudedach ohne Wasseraufbereitung wird ebenfalls aus hygienischen Gründen kritisch besehen. Wenn der Teich nicht als Spielbereich sondern ausschließlich als Biotop genutzt wird, ist die keine Beprobung oder besondere Anforderungen an die Wasserqualität notwendig. Dies könnte man durch eine entsprechende Bepflanzung entlang des Ufers erreichen.
Auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse würde Herr Stelzer eine zusätzliche Umzäunung des Teiches zur Sicherheit der Kinder anbringen. Diese Variante wurde bereits im Gespräch mit Herrn Schönbrunner erörtert. Dieser sieht einen Zaun eher als Gefährdung, da Kinder diesen überklettern und als Art „Sprunghilfe“ verwenden können, wodurch das genaue Gegenteil erreicht wird.

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Stadtrates bedauerten den Umstand, dass die Planung nicht wie ursprünglich vorgestellt umgesetzt werden kann und beauftragt die Verwaltung nach einer kompatiblen Lösung zu suchen, ohne den vorangegangen demokratischen Prozess zu missachten. Der Punkt wird in der nächsten Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung nochmal vorgestellt.

Datenstand vom 09.07.2021 07:05 Uhr