Installation von PV-Anlagen auf den Dächern der Kindertagesstätten am Burger Feld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 23.11.2020 wurde über einen Antrag der Fraktion „bul/die Grünen“ beraten, der durch die Stadtwerke Vilsbiburg eine Überprüfung aller städtischen Dachflächen in Bezug auf die Montage von Photovoltaikanlagen, vorsieht.

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt, dass bei der Eignung der Dachflächen – bei zukünftigen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen der Stadt, der Stiftung und der Stadtwerke – in der Regel Photovoltaikanlagen überprüft werden sollen.

Beschluss 2:

Darüber hinaus soll für die beiden neu errichteten Kindertagesstätten – Kneipp®-Kindergarten-Achldorf und Kindergarten Franziskus (Burger Feld I) – und die in Planung befindliche Kindertagesstätte Luzia (Burger Feld II) die Montage von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen überprüft werden. 

Zwischenzeitlich wurden die Kindertagesstätten Burger Feld I (fertig gestellt) und Burger Feld II (fortgeschrittene Planung) durch die Stadtwerke und das Stadtbauamt auf die Möglichkeiten einer Umsetzung von Photovoltaikanlagen intensiv geprüft.

Zu beachten galt es hierbei z.B. Fragestellungen wie:

  1. Ist ein geeigneter Befestigungsuntergrund vorhanden bzw. was für Änderungen werden benötigt?
  2. Wie wirkt sich die Montage von Photovoltaikanlagen auf die Dachflächen in Bezug auf das  Mikroklima aus (Photovoltaikanlagen / extensives Gründach)? 
  3. Wie sieht die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus?


Neubau Kindertagesstätte Burger Feld II Luzia (in Planung)

Die Kindertagesstätte Burger Feld II Luzia ist mit einem geneigtem Dach von 7,5° bzw. 12° geplant. Die Hauptdachflächen sind nach Süd-Westen bzw. Süd-Osten hin ausgerichtet.

Die Ausführung soll entsprechend dem Bebauungsplan als Gründach erfolgen, was sich positiv auf das Microklima im Gebäude und insbesondere auf die Regenwasserrückhaltung bei der Dachentwässerung auswirkt. Die Montage von PV-Modulen auf dem Gründach im Umfang von ca. 250 m² schränken diese Effekte ein bzw. heben diese partiell ganz auf.

Ein erhebliches Problem ergibt sich jedoch mit der Befestigung der PV-Module. Eine Befestigung von flächenparallelen Modulen zur Dachfläche mit Beschwerungen, welche die Lage der Module auf dem Dach mit 7,5° Neigung sichern, ist derzeit am Markt mit bauaufsichtlicher Zulassung nicht verfügbar. Die einzige Möglichkeit die PV-Module zu montieren, ist die Verwendung zugelassener Montageschienen als Befestigungsgrundlage, welche jedoch die Folienabdichtung des Dachaufbaus durchstoßen würde. Bei einer Installation einer PV-Anlage auf dem Süd-West-Dach des Kindergartens und dem Süd-Ost-Dach der Kinderkrippe ergeben sich nach einer ersten Untersuchung ca. 290 Durchstoßpunkte der Dachabdichtung.

Eine spezielle Abdichtung dieser Durchstoßpunkte ist prinzipiell möglich, stellt jedoch immer eine erhebliche Schwachstelle im Gesamtsystem der Abdichtung dar. Die Kosten hierfür betragen geschätzt 45 € je Durchstoßpunkt (ca. 13.000 € gesamt). Das Risiko einer auftretenden Undichtigkeit des Dachaufbaus ist extrem hoch. Zu bedenken ist ebenfalls, dass im Fall einer Undichtigkeit eine Leckage nicht so ohne weiteres zu identifizieren bzw. lokalisieren ist und die montierte PV-Anlage zumindest in Teilen abgebaut werden müsste, um eine Reparatur vorzunehmen. Dies ist mit sehr hohen Kosten verbunden.

Abschließend ist festzustellen, dass eine Umsetzung einer PV-Anlage auf den Dächern der Kindertagesstätte Burger Feld II Luzia nur sehr aufwändig und mit hohem Risiko hinsichtlich der Dachabdichtung darstellbar ist. Dies ist in der Konstruktion des geplanten Dachaufbaus begründet.

Eine Änderung des Dachaufbaues mit Schaffung eines geeigneten Untergrundes (z.B. einer Edelstahlfalzdeckung) erfordert eine komplette Umplanung des Dachsystems und der Bauweise und ist aus Sicht des Stadtbauamtes keine Option, da die Werkplanung und insbesondere die Tragwerksplanung nahezu fertig gestellt ist und in Kürze die Ausschreibung erfolgen soll. Zu beachten ist auch, dass durch ein Dach mit Edelstahlfalzdeckung keine Regenrückhaltung erfolgt und keine Verbesserung des Microklimas.

Nach Rücksprache mit den Stadtwerken ist ein wirtschaftlicher Betrieb von PV-Anlagen in dieser Größenordnung (ca. 35 – 40 kWp) nur möglich, wenn ein Großteil des erzeugten Stroms selbst in der Kindertagesstätte verbraucht wird. Aus der Natur der Dinge heraus ist die Kindertagesstätte nur an 5 Tagen in der Woche in Betrieb. Im Sommer sind tagsüber im Regelfall nur 3 oder 4 Kühlschränke die einzigen Dauerverbraucher. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil des erzeugten Stroms für eine sehr geringe Vergütung ins Netz eingespeist werden muss.

Die Wirtschaftlichkeit einer auf dem Dach errichteten PV- Anlage in Verbindung mit der zuvor beschriebenen Dachkonstruktion und Einspeisung in das öffentliche Netz ist nicht gegeben. 

Eine Verwendung im Eigenverbrauch setzt voraus, dass der erzeugte Strom direkt selber genutzt wird (Verbrauch vor der Einspeisung ins öffentliche Netz). Die beiden Kindertagesstätten sind unabhängig voneinander an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Zudem ist der Eigenverbrauch ist bei der geplanten Kindertagesstätte Burger Feld II sehr gering.

Das Stadtbauamt und die Stadtwerke empfehlen daher ganzflächig ein Gründach auf den Dächern der Kindertagesstätte Burger Feld II (Luzia) - ohne Photovoltaikanlagen - aufzubringen. 

Falls eine Photovoltaikanlage angebracht werden soll sind die hierfür erforderlichen Mittel (Montageunterkonstruktion mit Befestigungsankern, Photovoltaikanlage, Verkabelung, etc.) zu den bisher angemeldeten Kosten zu addieren.

Bestehende Kindertagesstätte Burger Feld I Franziskus

Die bestehende Kindertagesstätte Burger Feld I ist mit geneigten Dächern  mit 5° und 36° Neigung ausgeführt. Die Dächer mit 5° Neigung sind als Gründach ausgebildet, die Dächer mit 36° Neigung sind als Edelstahl-Blechdach  mit Stehfalz ausgeführt. Die Fläche des Blechdaches beträgt ca. 180 m².

Die Bewertung der Montage einer PV-Anlage auf den Gründächern der Einrichtung ist analog zur Montage derer auf den Dächern von Burger Feld II zu sehen. Es ergeben sich hier ähnliche bzw. die gleichen Probleme.

Anders stellt sich jedoch die Situation auf den steilen Blechdächern dar. Hier können etwaige PV-Module über spezielle Falzanker befestigt werden, so dass hier weder die Dachdeckung noch die Dachabdichtung beschädigt wird. Eine Befestigung ist hier als völlig unproblematisch zu sehen, zumal die Ankerstellen der Blechscharen schon für diese Bestimmung vorgerichtet wurden. Eine Schwanenhalseinführung für Leitungen vom Dach in den Technikraum ist ebenfalls vorhanden, so dass auch hier die Dachabdichtung nicht weiter beschädigt wird.

Eine Verwendung im Eigenverbrauch setzt voraus, dass der erzeugte Strom direkt selber genutzt wird (Verbrauch vor der Einspeisung ins öffentliche Netz). Durch den Betrieb der gewerblichen Küche in der Kindertagesstätte Burger Feld I, welche momentan die Kindertagesstätte Franziskus und später auch noch Luzia versorgt, deckt sich der erzeugte Strom nahezu mit den Verbrauchsdaten, wird kontinuierlich benötigt und kann somit im Eigenverbrauch gut genutzt werden. Eine Vergleichsrechnung der Stadtwerke bestätigt, dass eine PV-Anlage mit ca. 30 kWp zum Lastprofil der Kindertagestätte Burger Feld I Franziskus passt.

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ist bei der Kindertagesstätte Burger Feld I sehr gut gegeben, da sich die Anlage einerseits recht einfach montieren lässt, andererseits der Eigenverbrauch der Kindertagestätte relativ hoch ist.
 
Mit einer Amortisation in ca. 14 Jahren ist zu rechnen.

Diskussionsverlauf

StR Anzeneder bittet die Blendwirkung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kindertagesstätte Burger Feld I zu prüfen. 

Herr Binner geht davon aus, dass keine Blendwirkung in der näheren Umgebung entstehen kann, da das Gebäude höhenmäßig oberhalb der Wohnbebauung liegt. Gerne wird er dies überprüfen lassen.

StRin Geilersdorfer weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit bei einer anderen Kindertagesstätte Bedenken von Eltern, in Bezug auf die Installation einer Photovoltaikanlage, gab.

Bgmin Entwistle äußert dazu, dass auf der städtischen Grundschule schon seit einigen Jahren eine entsprechende Anlage installiert ist und es keinen wissenschaftlichen Beweis für einen gesundheitlichen Schaden gibt. 

StRin Feß bittet um eine allgemeine Aufklärung des Stadtratgremiums durch einen Fachmann, der in Bezug auf (die nicht bestehenden Gefahren von) Photovoltaikanlagen umfassend informiert. 

StR Hiller weist darauf hin, dass in den meisten städtischen Einrichtungen auch WLAN installiert sei, welches eine viel intensivere Strahlung abgibt. 

StRin Geilersdorfer möchte wissen, ob die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude Burger Feld 1 (Franziskus) mit dem ausführenden Architekten abgesprochen wurde. Herr Binner bejaht dies und fügt hinzu, dass dies bereits Teil der ursprünglichen Idee des Architekten war.

Beschluss

Beschluss 1
Nach Überprüfung der Möglichkeiten zur Montage von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Kindertagesstätte Burger Feld I (Franziskus) und Kindertagesstätte Burger Feld II (Luzia) durch die Stadtwerke und das Stadtbauamt beschließt der Bau- und Umweltausschuss, die Montage von Photovoltaikanlagen auf dem Blechdach der Kindertagesstätte Burger Feld I (ca. 180 qm) einzuplanen. Die Nutzung soll im Eigenverbrauch ermöglicht werden.

Zuvor soll der Betreiber, hier Diakonie Landshut, gehört werden.

Beschluss 2
Das Stadtbauamt empfiehlt weiter von der Montage einer Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Kindertagesstätte Burger Feld II (Luzia), abzusehen und wie geplant nur ein extensives Grasdach auszuführen. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dieser Empfehlung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2021 16:11 Uhr