Mobile Umluftgeräte zur Luftreinigung - Antrag der Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Das Thema „Mobile Luftreinigungsgeräte“ (für Schulen und KiTas) wurde bereits in der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 22.02.2021 behandelt. Man hatte sich auf Grund der Sachlage gegen die Anschaffung ausgesprochen.

Frau Priller, Rektorin der Grundschule hat am 29.06.2021 nachfolgenden neuen Antrag in Bezug auf die Anschaffung von Mobilen Umluftgeräten zur Luftreinigung gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herrn,
 
heute gab die Staatsregierung über die Medien bekannt, dass sie „… bis zum Start des neuen Schuljahrs möglichst in jedes Klassenzimmer ein mobiles Lüftungsgerät bringen wolle“ und der Freistaat „dabei 50 Prozent der Anschaffungskosten übernehme“. Deshalb bitte ich erneut, meinen schon einmal abgewiesenen Antrag weiterzuleiten und nochmals zu diskutieren:
 
Hiermit beantrage ich UV – Luftreinigungsgeräte (die auch die Virenlast reduzieren würden) zusätzlich zu unseren schon installierten CO2-Ampeln für unten aufgelistete Räume aus folgenden Gründen und nach Rücksprache mit meiner Sicherheitsbeauftragten und der Konrektorin:
 
Räume:
Neben 19 Klassenzimmern wären 4 WG – Räume (UG), 1 Lernwerkstatt/Ethik (16a) im 1.OG, 1 Förderzimmer/ev. Religionszimmer (Zi. 26) und Musiksaal/isl. Religionszimmer (28b) im 2. OG zu bestücken.
Gründe:
·       Gerade mit der neuen ansteckenderen Delta-Variante ist größtmögliche Vorsorge zu treffen, auch vor dem Hintergrund, den Präsenzunterricht zu gewährleisten. Auf meine Nachfrage im Gesundheitsamt, ob derartige Luftreinigungsgeräte auch evtl. den Mindestabstand ab einer gewissen Inzidenz aufheben würden, konnte mir noch keine Auskunft gegeben werden. Ich bat aber um Klärung und Nachfrage. Sollte dies dann u.U. der Fall sein, könnte an der Grundschule Vilsbiburg ein Wechselunterricht umgangen werden. Unsere räumlichen Gegebenheiten sind bekannter Weise äußerst eingeschränkt. Gerade für die Erstklasskinder ist die tägliche Präsenz in den ersten Wochen von größter Wichtigkeit.
Außerdem ist weiterhin gültig:
·        In den südseitigen Klassenzimmern ist gerade in den Sommermonaten, auch noch zu Schulbeginn bis in den Oktober, ein Luftaustausch nur noch schwer möglich; die aufgeheizte Luft „steht“ in den Klassenzimmern und Gängen 
·       Bei permanenter Lüftung ist die Lärmbelästigung durch den Verkehr immens und ein Unterrichten schwer möglich
·       Der letzte Corona – Winter hat uns gezeigt, dass das Lüften im 20 min. Abstand die Klassenzimmer derart herunterkühlt, sodass auch hier die Bedingungen für einen angenehmen Unterricht für die Kinder und Lehrer nicht förderlich sind.
·       Nicht nur wegen Corona, sondern auch im Hinblick auf andere Krankheitswellen, wie Influenza etc., werden wir von dieser Anschaffung profitieren.
 
Erneut müssten ebenso nochmals größere Räumlichkeiten für 5 erste Klassen (Klassenstärke im Schnitt 23 Kinder) Überprüfung finden. Im Falle „Unterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht, wenn nicht anders möglich“ könnte dann hier der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten und wenigstens den ersten Klassen ein täglicher Präsenzunterricht ermöglicht werden. 
Nicht nur die auszuleihenden zusätzlichen Tische und Stühle, sondern auch mobilen Tafeln und Mikrofone für die Lehrkräfte wären dann von Nöten.
 
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit der Bitte um Rückmeldung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Alexandra Priller, Rin
Grundschule Vilsbiburg
Kirchstr. 6
84137 Vilsbiburg              
Tel.:08741/6555   Fax:3201
 
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Derzeit gibt es in den Medien viele Berichte zu der Thematik. Allerdings sind dem Stadtbauamt mit Stand 12.07.2021 keine neuen technischen Erkenntnisse vorliegend.

Bezüglich der Angaben zu Förderungen hat sich lediglich die bisherige Förderungsfrist verlängert. Die Bedingungen für die Förderung sind weiterhin:
  • Förderfähige Kosten bis max. 3.500 Euro je Gerät 
  • Fördersatz von 50% (somit max. 1.750 Euro Förderung je Gerät)
  • max. ein Gerät je Klassenzimmer 
  • förderfähig ist nur die einmalige Anschaffung, die laufenden Unterhaltskosten werden nicht gefördert 

Ein halbwegs vernünftig einsetzbares Luftreinigungsgerät kostet ca. 3.900 € in der Beschaffung, zuzüglich ca. 200 € in der jährlichen Wartung.

Von der Grundschule wurde die Neubeschaffung von 28 Geräten (alle Klassenzimmer und Fachräume) beantragt. Dies löst  Investitionskosten in Höhe von ca. 109.200 € aus.
 
Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt 49.000 €.
Die Stadt Vilsbiburg müsste (im günstigsten Fall) mindestens 60.200 € der Investitionskosten tragen.

Hinzu kommen dann noch jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 5.600 €.

Schon im Dezember 2020 wurden alle Räume der Grundschule mit CO2-Sensoren ausgestattet, damit die Lüftungsmaßnahmen regelmäßig und rechtzeitig erfolgen. Das Lüften ist auch im Hygieneplan der Schule verankert.

Aussagen Umweltbundesamt zum Stand 22.02.2021

Von Seiten des Umweltbundesamtes wird die Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen folgendermaßen gesehen:

Schulen ohne Raumlufttechnische Anlage sollen intervallartig über weit geöffnete Fenster lüften. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2-Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt. 

Wenn sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen und damit keine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall). 

Eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2 Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte in Unterrichtsräumen ist basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht eindeutig nachgewiesen. 

Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene ist in Ihrer Stellungnahme zum selben Schluss gekommen und die hier beschriebenen Empfehlungen weiter detailliert.

Informationen zu Luftreinigungsgeräten und deren Einsatz:

https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7115/foerderung-von-investitionskosten-fuer-technische-massnahmen.html


Fazit

Zu beachten gilt, dass es sich um reine Umluftgeräte handelt, die keinerlei Frischluftaus-tausch beinhalten. Somit wird eine regelmäßige (Fenster-) Lüftung weiterhin erforderlich sein.

Bei der Grundschule wurden alle schulisch genutzten Räume bereits mit CO2 Ampeln ausgestattet, die Anzeigen wann und wie lange zu lüften ist. 

Für den Einsatz von Umluftgeräten zur Luftreinigung im Klassenzimmer, sind z.B. der Standort im Raum, die Raumgröße, die Lage zu den Türen und Fenstern, die Luftbewegung im Raum, etc., wesentliche Faktoren zur Wirksamkeit. Gesicherte Untersuchungsergebnisse zum Einsatz von Umluftgeräten für eine Luftreinigung im Coronafall unter den realen Gegebenheiten an einer Schule sind dem Stadtbauamt nicht bekannt.

Für die Beschaffung der Geräte liegen derzeit keine technischen Angaben vor. 

Umluftgeräte zur Luftreinigung benötigen einen Stromanschluss (zwischen 400 und 750 Watt, je nach Leistung). Bei 28 angeforderten Umluftgeräten, die zumeist gleichzeitig in Betrieb sind, ist zu prüfen, ob die derzeitigen Elektroanschlüsse in den Klassenzimmern, das Verteilernetz und auch der bestehende Hausanaschluss, ausreichend und geeignet sind.

Hinzuweisen gilt, dass die Geräte mit Lüfter betrieben werden, die nicht unerhebliche Geräuschimmissionen verursachen.

Aktuell ist nicht bekannt, ob durch die Anschaffung von Umluftgeräten zur Luftreinigung, Erleichterungen im Schulalltag sich ergeben (z.B. keine Maskenpflicht) oder ein Präsenzunterricht - unabhängig von den Inzidenzwerten - sichergestellt werden kann.

Da Lieferfristen zu beachten sind sollte bei einer vom Bau- und Umweltausschuss gewünschten Beschaffung von 28 Umluftgeräten zur Luftreinigung die Freigabe in der Sitzung am 26.07.2021  erfolgen.

Diskussionsverlauf

StRin Geilersdorfer weist darauf hin, dass es für Klassenzimmer ein Förderprogramm des Bundes für mechanische Lüftungsanlagen gibt, bei denen auch ein Frischluftaustausch erfolgt.

Stadtbaumeister Binner erklärt, dass laut Zeitung andere Kommunen den Kostenaufwand für diese Einzel-RLT-Geräte mit ca. 20.000 Euro je Klassenzimmer bezifferte haben und darüber hinaus das bestehende elektrische Netz der Grundschule hierfür nicht ausreicht und somit eine umfassende Ertüchtigung erforderlich wird. 

Frau Priller, Leiterin der Grundschule, erläutert die aktuelle Lage an der Grundschule und den Wunsch zumindest für die Ersten Klassen Präsenzunterricht zu ermöglichen. Sie bittet das Gremium die Thematik weiter zu beobachten und bei neuen Erkenntnissen sich der Sache nochmals anzunehmen.  

StRin Feß stimmt der Aussage, dass nur durch Frischluftgeräte eine Verbesserung der aktuellen Situation geschaffen wird, zu.

StR Anzeneder fasst zusammen, dass bei der aktuellen Informationslage leider die Anschaffung von Mobilen Luftreinigungsgeräten keinen Sinn macht.

Beschluss

Derzeit liegen keine Aussagen vor, ob durch den Einsatz Mobiler Luftreinigungsgeräte Erleichterungen im Schulalltag sich ergeben (z.B. keine Maskenpflicht) oder ein Präsenzunterricht - unabhängig von den Inzidenzwerten - sichergestellt werden kann.

Da es sich um reine Umluftgeräte handelt ist eine regelmäßige (Fenster-) Lüftung weiterhin immer einzuhalten (im Sommer und Winter).

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt daher keine zusätzlichen Mobilen Luft-reinigungsgeräte anzuschaffen.


Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema weiter zu verfolgen und sobald es neue Erkenntnisse gibt, den Sachverhalt erneut im Gremium vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2021 16:11 Uhr