Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses - Obere Stadt 22, FlNr. 111, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Geplant ist der Abriss und Neubau des Gebäudes „Obere Stadt 22“. 


Im Neubau soll im Erdgeschoss ein Laden mit einer Verkaufsfläche von 96,90m² entstehen. Die Zufahrt zu den erforderlichen Stellplätzen im rückwärtigen Bereich des Grundstücks wird in einer Breite von 3m im südlichen Bereich des Grundstücks realisiert. Im Obergeschoss befinden sich zwei und im Dachgeschoss eine Wohnung. Die erforderlichen acht Stellplätze werden auf dem Baurundstück nachgewiesen. 

Es hat bereits ein Ortstermin mit dem zuständigen Referenten des Landesamtes für Denkmalpflege München,  Herrn Herrmann, der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Kreisheimatpfleger stattgefunden (betreffend Ensembleschutz). Die Anregungen von Herrn Herrmann wurden bereits in die Planunterlagen mit eingearbeitet.

Diskussionsverlauf

StR Sarcher weist auf die im ISEK beschriebene mangelnde Durchlässigkeit der Oberen Stadt hin und schlägt vor, hier die Möglichkeit eines öffentlich gewidmeten Durchganges zwischen Freiung und Stadtplatz zu prüfen. 

StRin Geilersdorfer, die gleichzeitig die beauftragte Planerin des Objekts ist, erklärt, dass die Zufahrt von der Oberen Stadt zum Grundstück mittels einer Hausdurchfahrt sichergestellt ist. Eine öffentliche Widmung der Durchfahrt sieht sie kritisch. Es müsste der Grundstücksnachbar einer gemeinsamen Zufahrt zustimmen.

Bgmin Entwistle wird Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und dessen Nachbar, bezüglich eines öffentlich nutzbaren Verbindungsweges von der Oberen Stadt zur Schützenstraße, aufnehmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Die Befreiung von der Veränderungssperre Nr. 3 wird erteilt, da das Vorhaben den zukünftigen Planungen hinsichtlich des Bebauungsplanes „Innenstadt“ nicht entgegensteht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2021 16:11 Uhr