Sanierung der Vilstalhalle - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit den Maßnahmen „Sanierung der Vilstalhalle“ hat sich die Stadt Vilsbiburg 2020 bei vier Förderprogrammen beworben. Für zwei Förderanträge sind Absagen eingegangen.

Bei zwei Förderanträgen erhielt die Stadt Vilsbiburg eine positive Rückmeldung. Die abschließenden Förderbescheide sind noch nicht erteilt worden.

Förderprogramm 1
Programm: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Bundesprogramm, Fördergeber Bund 

Bezeichnung der Maßnahme:         Sanierung Vilstalhalle
Förderfähige Kosten:         max. 6.666.667 Euro
Fördersatz:         max. 45%
Bundesmittel:         max. 3.000.000 Euro

Förderprogramm 2
Programm: Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021
Förderprogramm aus der Städtebauförderung, Fördergeber sind Bund und Land

Gesamtmaßnahme:         Ortskern-Sanierungsgebiet
Teilmaßnahme:         Sanierung Vilstalhalle
Förderfähige Kosten:         max. 1.500.000 Euro
Fördersatz:         max. 90%
Bundesmittel:         max. 1.125.000 Euro
Landesmittel:         max. 225.000 Euro

Alle Kostenangaben sind netto, da die Vilstalhalle ein sog. „Betrieb gewerblicher Art“ ist.

Am 15.07.2021 fand ein digitales Koordinierungsgespräch für das Förderprogramm 1 statt, bei dem die Details zur finalen Antragstellung geklärt wurden.

Kostenschätzung netto

Auf Grundlage der Kennzahlen von Vergleichsobjekten wurde eine erste Kostenschätzung ermittelt.

Für eine Generalsanierung mit Erhalt des Haupttragsystems ist ein Sanierungsansatz mit 80% im Vergleich zu einem Neubau üblich. Die Abbruchkosten sind hinzuzurechnen.

Die Kostenschätzung für die Sanierung, auf Grundlage der Kennzahlen von Vergleichsobjekten, endet aktuell auf netto 9.525.000 Euro (mit einem Sanierungsansatz von 80% der vergleichbaren Neubaukosten). 

Nicht im Förderumfang enthalten sind der Gastronomiebereich und die zwei Wohnungen.
 


Finanzierungsplanung netto (Stand 12.07.2021)

2.1
Eigenmittel der Kommune
5.175.000,00  
2.2
Mittel beteiligter Dritter (z.B. Eigentümer, Nutzer, Landesmittel, öff. Fördermittel)
1.350.000,00  
2.3
Mittel unbeteiligter Dritte (z.B. Spenden, Sponsoring, Stiftungen etc.)
0,00  
2.4
Bundesmittel (Zuwendung)
3.000.000,00  
 
 
 
Summe
 
9.525.000,00  



2.4.1
Bundesmittel (prozentualer Anteil)

31,50%

Zeitplan 

Derzeit wird eine grobe Zeitschiene wie folgt angenommen:
  • bis Ende 2021        Vergabe sämtlicher Planungsleistungen
  • bis Ende 2022        Abschluss der Planung
  • bis Mai 2023                Vergabe der Rohbaugewerke
  • ab Juni 2023                Beginn der Bauarbeiten und Vergabe der restlichen Gewerke
  • bis Ende 2025        Abschluss der Bauleistungen und Nutzungsaufnahme
  • bis Mitte 2026         Erstellung Verwendungsnachweis und Abschluss der Maßnahme

Als Teil der Antragsunterlagen ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich der beinhaltet, dass die Maßnahme im vorgegebenen Zeitraum umgesetzt wird und die Stadt Vilsbiburg ihren
Eigenmittelanteil leisten wird.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Werner Neumeier, ob durch die Förderung eine schulische Nutzung in Zukunft ausgeschlossen ist, erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass die Schulen weiterhin die Sporthalle nutzen können, aber die Halle nicht als reine Schulturnhalle konzipiert wird
Der Vorschlag von StR Florian Anzeneder, sich einen Budgetdeckel von 10 Mio. Euro netto zu geben, wurde im Gremium kontrovers diskutiert. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass das Projekt mit 10 Mio.  Euro netto realistisch umsetzbar sein sollte. Zu beachten sind aber die aktuellen Preisentwicklungen am Bau und die möglichen Anforderungen der Nutzer. Hier könnte aber der Stadtrat immer noch steuernd eingreifen. Der Restaurantbetrieb ist in den aktuellen Überlegungen nicht mehr vorgesehen, die Halle soll bei Veranstaltungen in Zukunft nur noch durch eine Cateringküche versorgt werden. 

Beschluss 1

Bei Aufnahme in die Förderprogramme „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Bund) und „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“ (Bund und Land) beschließt der Stadtrat das Projekt „Sanierung der Vilstalhalle“ umzusetzen und die erforderlichen Eigenmittel in die Haushalte der entsprechenden Haushaltsjahre einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für 2022 wurde aktuell ein Eigenmittelanteil in Höhe von 1,2 Mio. Euro ermittelt. Der Stadtrat beschließt für das Projekt „Sanierung der Vilstalhalle“ ­­­1,2 Mio. Euro verbindlich in den Haushalt 2022 einzustellen. Dem Planungsbüro sind Gesamtkosten in Höhe von maximal 10 Mio. Euro netto als Zielsetzung vorzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2021 09:17 Uhr