Abwägung und Satzungsbeschluss - Bebauungs- und Grünordnungsplan "Freiung Deckblatt 1"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Mitglieder des Stadtrates haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen sowie Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB erhalten. Ebenfalls sind die eingegangenen Stellungnahmen beigefügt.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner stellte dem Gremium einige Stellungnahmen vor. Die Anregungen wurden bereits in den Planungen berücksichtigt. Aktuell erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes.
Die CSU und FW-Fraktion erkundigten sich darüber, ob die bereits besprochene Parkplatzsituation (Punkt 4.1h der Abwägungsvorschläge) in den Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeflossen ist. Es wird befürchtet, dass aufgrund der Belegung durch den Geschäftsbetrieb und des Platzcharakters keine öffentlichen Parkplätze mehr zur Verfügung stehen werden und der Parkdruck sich dadurch auf bestehende umliegende Parkplätze erhöht. Hr. Binner erklärte dazu, dass die bereits vorhanden Kurzzeitparkplätze am Kriegerdenkmal und der Vilsbiburger Zeitung weiterhin bestehen bleiben. Die Parkplätze sind zudem zwar bereitgestellt worden, aber nicht gewidmet und damit baurechtlich nicht notwendig. An gewidmeten Parkplätzen werden keine Änderungen vorgenommen. Der Bebauungsplan enthält lediglich Festsetzungen darüber wie viele Parkplätze nach dem BauGB ausgewiesen werden müssen. Der bereits besprochene städtebauliche Vertrag enthält dagegen alle anderen Vereinbarungen mit dem Bauherren. Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle bestätigte, dass lt. dem städtebaulichen Vertrag mit der Fa. Thalhammer eine bestimmte Anzahl an Parkplätzen für die Öffentlichkeit bereitgehalten werden muss. Es ist nicht zu erwarten, dass die Parkplätze auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das Gremium ist sich einig, dass die Parksituation an der Freiung weiterhin im Auge behalten werden soll.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Freiung Deckblatt 1“ wie vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Freiung Deckblatt 1“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß §10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2021 09:09 Uhr