Jahresrechnung 2020 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.09.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 25.05.2021 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:                31.407.894,33 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:                16.787.723,52 €
Gesamthaushalt:                                                        48.195.617,85 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:           6.296.891,63 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme                          20,05 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                                  2.997.591,63 €
Schuldenstand am 31.12.2020:                                          9.933.000,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2020
allgemeine Rücklage:                                        10.609.784,58 €
Sonderrücklagen *):                                                  1.207.298,78
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass.

Die Jahresrechnung 2020 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 27.07.2021 und am 28.07.2021 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen.

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2020 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2020 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2020 (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 09:09 Uhr