Mit dem Grundsatzbeschluss zum Städtebauförderprogramm „Innen statt Außen“ vom 22.07.2019, TOP 4, hat sich die Stadt Vilsbiburg unter anderem verpflichtet ein Leerstandskataster zu erstellen mit Erfassung aller leerstehenden Gebäude, aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht) und aller teilbebauten Grundstücke. Für die Ausweisung neuer Baugebiete ist ein solches Flächenmanagement auch in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern vorgesehen.
Dieses Kataster wurde inzwischen für eine Wohnnutzung erstellt.
Mittels einer Verschneidung der Adressdaten des Einwohnermeldeamtes mit den Adressdaten aller Grundstücke konnten die leerstehenden Wohngebäude zum Stand März 2022 ermittelt werden. Es ist allerdings nur möglich vollständig leerstehende Wohngebäude zu ermitteln. Einzelne leerstehende Wohnungen ohne eigene Hausnummer können nicht ermittelt werden. Ebenso wurden alle unbebauten, aber bebaubaren Grundstücke für Wohngebäude per Hand ermittelt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:
70 klassische Baulücken:
Hierbei handelt es sich um nicht bebaute Grundstücke in Baugebieten, die lt. dem jeweiligen Bebauungsplan für eine Bebauung mit einem Wohngebäude vorgesehen sind.
139 Baulücken zur Nachverdichtung:
Hierbei handelt es sich um Grundstücke die baurechtlich im unbeplanten Innenbereich oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen und mit einem zusätzlichen Wohngebäude (ggf. unter Erteilung von Befreiungen des jeweiligen Bebauungsplanes) bebaut werden könnten.
106 leerstehende Wohngebäude im unbeplanten Innenbereich.
Die Ermittlungen beschränkten sich auf folgende Ortsteile, da diese baurechtlich dem Innenbereich zuzuordnen sind und dem Grundprinzip der Innenentwicklung entsprechen:
Achldorf, Haarbach, Frauensattling, Seyboldsdorf und Vilsbiburg selbst.
Im nächsten Schritt soll mit einem Fragebogen jeweils ein Eigentümer der Grundstücke zur zukünftigen Aktivierung befragt werden. Anhand der Rückmeldungen kann dann eine individuelle Beratung der interessierten Eigentümer erfolgen und deren Grundstücke einer zukünftigen Nutzung zugeführt werden.
Die Ermittlung der leerstehenden Wohngebäude wird zukünftig zweimal jährlich mit einer entsprechenden Verschneidung der Daten erfolgen, da hier laufend Änderungen eintreten.