Informationen zu Zuweisungen gemäß BayFAG
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 19.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Stadtrates | 19.09.2022 | ö | 5.2 |
Sachverhalt
Die Regierung von Niederbayern hat in Ihrem Amtsblatt Nr. 14 vom 22.07.2022 über nachfolgende Punkte bezüglich FAG Zuweisungen informiert.
Zu beachten gilt darin insbesondere, dass zum Zeitpunkt 07.07.2022 für Maßnahmen die 2023 oder 2024 geplant sind, derzeit keine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erfolgen kann, da die freigegebenen Neuaufnahmevolumen bis 2024 bereits gebunden sind und kein zusätzliches Neuaufnahmvolumen zur Verfügung steht.
Die Freigabe weiterer Neuaufnahmevolumen für 2024 und 2025 ist im Frühjahr 2023 zu erwarten.
Dies hat zur Folge, dass bei kommunalen Bauvorhaben, für die eine FAG Förderung beantragt wird, die entsprechenden Vorlaufzeiten zu beachten sind.
Datenstand vom 27.09.2022 14:12 Uhr