Antragstellung zum Integrierten Vorreiterkonzept
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. April 2022 die Fortführung des Klimaschutzkonzeptes über ein Integriertes Vorreiterkonzept beschlossen. Teil des Beschlusses war, einen Förderantrag für eine Bundesförderung zu stellen und eine Ausschreibung über ein geeignetes Fachbüro durchzuführen.
Der Förderantrag wurde noch im April gestellt. Das für die Bundesförderung zuständige Büro „Zukunft Umwelt Gesellschaft“ (ZUG) hat nun den Empfang des Antrages bestätigt und wegen der großen Nachfrage auf eine Zusage frühestens im September hingewiesen sowie darauf, dass mit dem Vergabeverfahren für ein Fachbüro erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden darf, gemäß der einschlägigen Vorgaben der Nummer 6 der Kommunalrichtlinie.
Datenstand vom 27.09.2022 14:12 Uhr