Das Büro für Innenstadtmanagement Querfeld.Design wird die aktuellen Entwicklungen auf dem ABV-Gelände vorstellen.
Nach der Absage von Hr. Spillmann / Bauunternehmen Kellhuber zur Realisierung des Bereichs Einzelhandel auf dem ABV-Gelände hat die Verwaltung einige Gespräche geführt und mit dem Büro Querfeld.Design einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen erarbeitet.
Ziel war es, dem Gremium ein Gesamtkonzept zu präsentieren, um die Begebenheiten in einer vollständigen Planungsskizze im Gremium zu diskutieren.
In den vergangenen Planungen wurden die Eckpunkte Einzelhandel, Kultur und Gastronomie durch den Stadtrat bereits festgelegt (siehe Beschluss vom 10. August 2009). Man hat sich deshalb so nah wie möglich an der alten Planung orientiert, aber die neuen Erkenntnisse (Möglichkeit Genossenschaftsbrauerei, Einzelhandel auf dem Nachbargrundstück und Förderung einer öffentlichen Nutzung des Haslbeckgasthauses) mit einfließen lassen.
Wichtig ist, dass die Innenstadtbelebung vorangetrieben wird, was aufgrund der Corona-Pandemie noch mehr Gewichtung hat.
Folgende neue Erkenntnisse liegen in den Teilbereichen vor.
1. Teilbereich Einzelhandel
Ein Interessent möchte auf einem Nachbargrundstück einen Einzelhandel realisieren. Im ersten Stock würden Wohn- und Gewerbeflächen entstehen. Dies beeinflusst die Planungen auf dem ABV-Gelände positiv, da der ursprünglich geplante Bereich Einzelhandel dann auf dem Nachbargrundstück realisiert wird und nicht mehr direkt auf dem ABV-Gelände verwirklicht werden muss.
Hr. Dr. Hüttner (iq-Projektgesellschaft) wurde bzgl. des Einzelhandelsentwicklungskonzepts in die Überlegungen mit einbezogen und hat sich bereits positiv zu dem Vorhaben geäußert. Für den neuen Einzelhandelskomplex wird ist Nahversorger mit einem gängigen Sortiment vorgesehen.
2. Teilbereich Kultur
Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass für eine mögliche öffentliche Nutzung des Gasthofes als Musikschule mündlich eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung in Aussicht gestellt wurde. Der geplante Veranstaltungsbereich würde sich dann im rückwärtigen Bereich des Gasthofes anschließen und somit direkt an den Stadtplatz rücken. Hier sollte vor allem auf eine Multifunktionalität bzgl. Teilbarkeit und möglicher Sitzungssaal geachtet werden. Der sich im Bestand befindliche Troadkasten könnte als Freilichtbühne genutzt werden, das Gebäude soll aufgrund des Denkmalschutzes in jedem Fall bestehen bleiben und eine öffentliche Nutzung erhalten. Der dadurch entstehende Innenbereich würde einen Kulturhof ergeben. Der ehem. Gasthof würde saniert und als Musikschule ausgebaut werden. Die VHS und die Musikschule sind eine der größten Frequenzbringer der Stadt; hier werden auch zukünftig weitere Räume benötigt.
3. Teilbereich Gastronomie
Weiter wurde eine Schaubrauerei mit Wirtshaus eingeplant. Hier gibt es auch schon einen ernstzunehmenden Interessenten für die Gründung einer Genossenschaftsbrauerei. Bei der Organisationsform handelt es sich um eine Genossenschaft, bei der sich die Vilsbiburger Bürger beteiligen können. Die Gebäudehülle der Brauerei und die Gastronomie würden durch die Stadt Vilsbiburg errichtet werden und im Besitz der Stadt Vilsbiburg bleiben. Die mit der Stadt in dieser Sache in Verbindung stehende Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauli aus München empfiehlt, dass die Genossenschaft sich nur um ein Thema kümmern sollte. Der Zweck der Genossenschaft wäre hier das Brauen von Bier und nicht die Verpachtung von Gastwirtschaften und diverses anderes. Hier besteht sonst die Gefahr, dass Meinungsverschiedenheiten das Projekt gefährden.
Die Stadt würde bei den Bereichen um das Wirtshaus, das Gebäude der Brauerei sowie den Hauptkomplex (Saal und Musikschule / ehem. Gasthof) als Investor auftreten. Der Verkauf des Grundstücks sollte nicht weiter verfolgt werden.
Durch die Bebauung des ABV-Geländes ist darauf zu achten, dass die Parkplätze für den Einzelhandel auch öffentlich zugänglich sind und die bestehenden Flächen ausgebaut werden.