Aufstellung eines Bebauungsplanes "Färberanger Deckblatt 2" zur Ausweisung eines Gebietes für Einzelhandel und Wohnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Plangebiet gilt noch der rechtskräftige Bebauungsplan „Färberanger“. Dieser sieht bereits in seiner Fassung aus 1996 ein Sondergebiet für einen Verbrauchermarkt vor. Durch die geplante Umstrukturierung des gesamten Areals „ABV Gelände“ und zur Beachtung der Ziele zur Innenstadtentwicklung – und Belebung ist nun eine Anpassung erforderlich. 

Mit dem geplanten Deckblatt 2 soll das betroffene Gebiet für Einzelhandel, Büros und Wohnungen vorbereitet werden. 

Der geplante Geltungsbereich überschneidet geringfügig den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes „ABV Gelände Bauabschnitt 2“. Dieser wird jedoch dann angepasst, sobald hier in das Verfahren eingestiegen wird. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Michaela Feß erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass die weiteren Details im Ausschuss erarbeitet werden. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Färberanger Deckblatt 2“ mit der Gebietsart „MK“ (Kerngebiet) aufzustellen.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 252/4, 66, 66/8, 34/2, 252/3, 252 (Tfl.), 29(Tfl.) und 29/6 (Tfl.) der Gemarkung Vilsbiburg mit einer Fläche von ca. 1,3 ha. 


Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2021 10:19 Uhr