Erfrischungsgeld Bundestagswahl 2021
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 30.08.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 30.08.2021 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Gemäß Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden.
Die Bundeswahlordnung sieht eine Differenzierung zwischen den Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern der Wahlvorstände vor.
Beschluss
Das Erfrischungsgeld der Wahlhelfer/innen für die Bundestagswahl wird auf 35,00 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.09.2021 08:18 Uhr