Erfrischungsgeld Bundestagswahl 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 30.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.08.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden. 
Die Bundeswahlordnung sieht eine Differenzierung zwischen den Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern der Wahlvorstände vor. 

Es wird vorgeschlagen, wie in den vorhergehenden Wahlen, auch bei der Bundestagswahl am keine Differenzierung vorzunehmen und einheitlich 35,00 € Erfrischungsgeld auszubezahlen.

Beschluss

Das Erfrischungsgeld der Wahlhelfer/innen für die Bundestagswahl wird auf 35,00 € festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.09.2021 08:18 Uhr