Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Bungalow - Rieder im Feld 1, FlNr. 1400, Gem. Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich gem. §35 Abs. 2 BauGB. Geplant ist die Errichtung eines Bungalow als Alterswohnsitz des aktuellen Eigentümers.
Rechtlich ist ein solches Vorhaben zulässig, wenn es u.a. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widerspricht. Das ist bei Außenbereichsvorhaben aber regelmäßig der Fall.
Angrenzend an das Vorhaben befindet sich das Gewerbegebiet Rieder im Feld. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist der Immissionsschutz im Landratsamt Landshut zu klären. Es soll keine Einschränkung für das Gewerbegebiet ausgelöst werden.
Die Erschließung für das Vorhaben ist gesichert (Nachweis über Kapazität der Kleinkläranlage liegt vor).
Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben positiv zu bewerten.
Im Rahmen des Vorbescheides soll über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich entschieden werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2021 10:11 Uhr