Sportbetriebsförderungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.
Der Freistaat Bayern hat auch in 2021 seine Förderung mithilfe des „Sonderfonds Corona-Pandemie“ verdoppelt, also von 0,29 € auf 0,58 € je Mitgliedereinheit (ME), für die Zuschüsse der Stadt Vilsbiburg an die örtlichen Sportvereine sollte aber der einfache Grundbetrag maßgebend bleiben. Dem entsprechend wurden auch die nachfolgenden Berechnungen durchgeführt.

Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:

1.)
Antrag vom 26.08.2021 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 16.08.2021; Bewilligung: 6.722,20 €;
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Berechnung: 11.590 ME x 0,29 € = 3.361,10 €.
Vorjahr: 7.112,35 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.

Jedoch wurde die staatliche Förderung auch 2021 auf den 2- fachen Zuwendungsbetrag, bedingt durch den „Sonderfonds Corona-Pandemie“ somit verdoppelt (je Mitgliedereinheit auf 0,58 EUR), aber es wird empfohlen den städtischen Zuschuss im Vergleich zum Vorjahr nicht zu verändern. 

2.)
Antrag vom 25.08.2021 von
Golfclub Vilsbiburg e.V.
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 16.08.2021; Bewilligung: 1.234,82 €;
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt.
Berechnung: 2.129 ME x 0,29 € = 617,41 €.
Vorjahr: 616,83 €; als städtischer Zuschuss (=Hälfte der staatlichen Förderung im Jahr 2020).

3.)
Antrag vom 08.09.2021 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.
Grundlage: 
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 16.08.2021; Bewilligung 8.904,74 €;
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt. 
Berechnung 15.353 ME x 0,29€ = 4.452,37 €. 


Vorjahr 4.452,37 €; als städtischer Zuschuss (=Hälfte der staatlichen Förderung im Jahr 2020).

4.)
Antrag vom 18.09.2021 von
TSV Haarbach e.V.
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 16.08.2021; Bewilligung 12.521,04 €;
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt.
Berechnung 21.588 ME x 0,29€ = 6.260,52 €

Vorjahr 5.762,88€; als städtischer Zuschuss (=Hälfte der staatlichen Förderung im Jahr 2020).

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Veronika Ritt, warum bei den Roten Raben Vilsbiburg e.V. mit einem Durchschnittsbetrag gerechnet wird, erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass es sich dabei um einen Beschluss aus dem Jahr 2009 handelt. Der Beschluss wird dem Gremium zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2021 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 7.112,35 EUR
Golfclub Vilsbiburg e.V.: 617,41 EUR
Skiclub Vilsbiburg e. V.: 4.452,37 EUR
TSV Haarbach e.V.: 5.762,88 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2021 14:59 Uhr