Bebauungsplan Achldorf II - Rahmenplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 06.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das noch zu errichtende Baugebiet Achldorf, Bauabschnitt II, hat nach dem gültigen Bebauungsplan 118 Grundstücks-Bauparzellen. 
Diese sind aktuell vorgesehen für:
7 Reihenhäuser         mit Grundstücken von 383 bis 607 qm
111 Einfamilienhäuser und Doppelhäuser         mit Grundstücken bis 1.547 qm
44 Grundstücke sind über 800 qm groß

Der Bebauungsplan Achldorf II wurde bereits mehrmals im Gremium intensiv behandelt. Auf Grund dessen, dass der Bebauungsplan bereits vor über 20 Jahren erstellt wurde und viele große Grundstücke eingeplant sind hat man einen Überarbeitungs- und Anpassungsbedarf erkannt und gemeinsam in zwei Workshops die Grundlagen dazu erarbeitet. Es wurde dabei vorgeschlagen, den Bebauungsplan Achldorf II in drei Bereiche aufzuteilen. 

Der östliche Bereich (Libero-Fläche) wird aktuell nicht überarbeitet. Als (funktionierender) rechtskräftiger Bestandsbebauungsplan verliert er aber nicht sein Baurecht. 

Für die zwei westlichen Bereiche sind mittels einer Rahmenplanung die Grundlagen für die Überarbeitung des Bebauungsplanes zu erstellen. Mit diesen Leistungen wurde das Büro Arc Architekten mbB zusammen mit dem Büro Linke + Kerling beauftragt.

Herr Architekt Leidl und Frau Linke werden in der Sitzung die Überlegungen aus der Rahmenplanung - basierend auf den gemeinsamen Erkenntnissen in den Workshops – vortragen und erläutern. 

Diskussionsverlauf

Vor der ausführlichen Vorstellung der Planunterlagen durch Herrn Leidl und Frau Linke erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass man in der anschließenden Diskussion gerne folgende Punkte durch das Gremium geklärt haben möchte:
1.        Ob eine ringförmige Haupterschließungsstraße vorstellbar ist.
2.        Ob entlang der Thalhammer Straße eine Weiterführung des Geschosswohnungsbaus vorstellbar ist.
3.        Ob im Süden eine Erweiterung des bestehenden Kindergartens eingeplant werden soll.
4.        Ob die vorgestellten Planungen als Grundlage für weitere Planungsschritte verwendet werden sollen.

StRin Veronika Ritt wollte wissen, woher die Flächeneinsparungen im öffentlichen Bereich kommen. Herr Leidl erklärte, dass man durch die ringförmige Erschließung vermeidet, dass eine Parzelle an mehreren öffentlichen Straßen anliegt. Dies führt zu einer höheren Wirtschaftlichkeit der Erschließung. Die öffentliche Erschließung sollte reduziert werden und in einigen Bereichen ist es vorgesehen, dass die Autos z. B. am Rand einer Häuseranordnung stehen bleiben. StR Karlheinz Hiller hatte eine Frage zu der gemeinsamen Entwicklung einer Fläche durch Bauinteressenten. Was wäre in dem Fall, wenn die Bauinteressenten die öffentliche Fläche in dem Abschnitt nicht gemeinsam nutzen möchten? Hierbei handelt es sich um eine Frage des Angebots, meinte Herr Leidl. Auch eine teilweise „Konzeptvergabe“ an mehrere Bewerber für eine Teilfläche sollte diskutiert werden. StRin Michaela Feß begrüßte die Vorschläge für die zukünftigen Planungen und plädierte dafür, ausreichend Retentionsflächen für das Regenwasser zu schaffen. 

StR Florian Anzeneder verwies auf das Problem des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf der geplanten Ringstraße aber auch bezüglich der Anbindung zur Umgehungsstraße. Herr Leidl stimmte dem zu und erklärte, dass ein weiterer Anschluss des Baugebiets Richtung Süden notwendig ist. Weiter war man sich einig, dass durch die Schaffung von zusätzlichen Grünflächen im Bauabschnitt auch die Verkaufspreise steigen werden und der Aufwand für die Stadtbauhof zur Grünpflege steigen wird. Auf die Aussage von StR Florian Anzeneder, dass die Einzelgrundstücke den Bauherren mehr Individualität geben und zeigte sich überrascht, wie viele Wohneinheiten auf der reduzierten Fläche untergebracht werden können. Die Erweiterungsfläche für den Kindergarten wurde im Gremium als sinnvoll betrachtet.  Bezüglich der Grundstückspreise kann laut Hr. Leidl erst eine verlässliche Aussage getroffen werden, wenn die Planungen zur Erschließung abgeschlossen sind. 

StR Josef Sterr sprach von einem Paradigmenwechsel in den Planungen. Man müsse sich weiter im Klaren sein, dass kleine Grundstücke und viele öffentliche Grünflächen zu einen höheren Grundstückspreis führen werden. Weiter werden acht Einzelgrundstücke als zu wenig angesehen. Weiter äußerte Herr Sterr bedenken bzgl. der Vermarktung der Grundstücke wenn mehrere Bauinteressenten sich für einen Abschnitt einig sein müssen und verwies in diesem Zusammenhang auf die Bauparzelle 1 im Baugebiet „Burger Feld“. Die aufwendige Vergabe wird in der Verwaltung zusätzlichen Aufwand generieren. Geschäftsleiter Sebastian Stelzer fragte nach rechtlich haltbaren Vergabekriterien für den Verkauf ganzer Abschnitte. Michael Leidl verwies hier auf Beispiele von anderen Gemeinden. Man war sich einig, dass neben der Entwicklung des B-Plans auch die Vergabekriterien für den Verkauf von Geschosswohnungsbaugrundstücken und ganzen Abschnitten erarbeitet werden müssen. 

StRin Claudia Geilersdorfer stellte in Frage, ob die vorgestellte verdichtete Bauweise in Achldorf notwendig ist. Eine gesunde Mischung mit Einfamilienhäusern wäre hier zielführender. Es sollte nicht das maximal mögliche an Nachverdichtung umgesetzt werden. Herr Leidl verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Dichte nicht so hoch liegt wie bei dem „Jungen Wohnen“ im Bauabschnitt I. Weiter sollte die Dichte im Geschosswohnungsbau entlang der Thalhammer Straße wie begonnen weitergeführt werden und der Bedarf an anderen Wohnformen wie das klassische Einfamilienhaus steigt kontinuierlich an. 

StR Hermann Bauer verwies nochmals auf die Vergabekriterien. Sollten ganze Bauabschnitte an Bauträger vergeben werden, hat die Stadt Vilsbiburg es nicht mehr in der Hand, wer Eigentümer der Grundstücke wird. Herr Leidl erklärte dazu, das sich die Gruppe der Bauherren für den Verkauf eines gesamten Abschnittes bereits vor der Vergabe bilden muss und sich dann gemeinsam bewirbt. 

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die weiteren Diskussionen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität geführt werden. Der Stadtrat wird sich erst bei der Verabschiedung der Machbarkeitsstudie und Aufstellung des B-Plans wieder mit dem Thema befassen.  

Datenstand vom 23.12.2021 13:26 Uhr