Gebührenkalkulation Abwasser
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Abwassergebühren der Stadt Vilsbiburg mussten für den Zeitraum 2022 – 2025 gem.
Art. 8 Abs. 6 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) neu kalkuliert werden. Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre, es wird jeweils eine Nachkalkulation der Jahre 2018 bis 2021 sowie eine Vorauskalkulation (2022 – 2025) vorgenommen. Die Kalkulation wurde für die Stadt Vilsbiburg durch die Firma Rödl und Partner aus Nürnberg durchgeführt.
Die Ergebnisse der Entgeltkalkulation Abwasser ergaben, dass die Schmutzwassergebühr
bei 2,75 € pro Kubikmeter liegen wird. Somit ergeben sich hier keine Änderungen zu den letzten vier Jahren. Die Niederschlagswassergebühr von 0,31 € ist auf 0,28 € pro Kubikmeter zu senken. Die neuen Gebührensätze wurden in die vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg eingearbeitet. Eine rechtliche Überprüfung der Satzung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Herr Reinhardt (von Rödl und Partner) wird die Kalkulation dem Gremium kurz vorstellen und anschließende Fragen erläutern.
Eine erneute Überprüfung der Gebühren findet in 2025 für die Jahre 2026-2029 statt.
Diskussionsverlauf
StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob durch die Ausweisung neuer Baugebiete nicht die Kennzahlen bezüglich der Schmutzwassermenge angepasst werden müssten. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass das nächste Baugebiet sich erst in der Berechnung für das Jahr 2025 auswirken wird.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom 13.12.2017 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.12.2021 13:39 Uhr