Das Büro Querfeld.Design hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein Konzept für die Entwicklung des Areals am Färberanger und das Gebäude Stadtplatz 28 (ehem. Haslbeckgaststätte) entwickelt und am 29.07.2021 dem Stadtrat vorgestellt.
Im Gebäude Stadtplatz 28 soll die Musikschule untergebracht werden sowie unmittelbar angrenzend ein Veranstaltungssaal mit Foyer und Nebenräume.
Für beide Bereiche sollte geprüft werden, ob und wie hoch eine Städtebauförderung erhalten werden könnte. Hierzu war es erforderlich erste konzeptionelle Nutzungsüberlegungen anzustellen.
In Zusammenarbeit mit dem Büro Kirchmair und Meierhofer hat auf Grundlage der räumlichen Anforderungen der Musikschule und der im Wettbewerb für den Veranstaltungssaal erstellen Größenanforderungen in einer Machbarkeitsstudie überprüft in wie weit diese Anforderungen umgesetzt werden können. Diese liegt als Anlage bei.
Zu beachten gilt, dass dies keine Vorentwurfsplanung darstellt. Es diente nur zur Überprüfung des erforderlichen Raumbedarfs im bestehenden Gebäude und der zugeordneten rückwärtigen Grundstücksfläche. Das Raumkonzept wird erst durch das beauftragte Planungsbüro erarbeitet werden. Auf Grund der Höhe des zu erwartenden Planungshonorars ist dazu ein sog. VgV-Verfahren erforderlich.
Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie wurde anhand von Kostenkennwerten des BKI
ein erstes Kostenbudget für das Projekt hochgerechnet und mit der Städtebauförderung abgeglichen. Für das Bestandsgebäude wurden die Sanierungskosten mit 90% eines vergleichbaren Neubaus angesetzt.
Das erste Kostenbudget liegt als Anlage bei. Förderfähig ist dabei nicht die lose Möblierung der Kostengruppe 600.
Derzeit sind folgende Fördersätze bei der Städtebauförderung möglich:
- Für den Bestand wurde ein Fördersatz in Höhe von 80% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
- Für den Neubau (Veranstaltungssaal mit Verbindungsbaukörper) wurde ein Fördersatz in Höhe von 60% bis max. 80% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Zu beachten gilt, dass mittelfristig eine Reduzierung der Städtebaufördermittel erwartet wird und auch die Fördersätze reduziert werden könnten.
An der Sitzung wird Herr Trepesch-Bachmeier als Vertreter der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 34 (Städtebauförderung), teilnehmen und kann Fragen zur Förderung beantworten.
Folgende Zeitschiene ist aktuell angedacht:
2023: Durchführung des VgV-Verfahrens zur Auswahl des Planungsbüros
2023/2024: Planungsphase
2025: Beginn der Bauausführung, Bauzeit ca. 3 Jahre