Sanierung des Gebäudes Stadtplatz 28 zur Nutzung für die Musikschule und Neubau eines Veranstaltungssaals - Städtebauförderung und VgV-Verfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Büro Querfeld.Design hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein Konzept für die Entwicklung des Areals am Färberanger und das Gebäude Stadtplatz 28 (ehem. Haslbeckgaststätte) entwickelt und am 29.07.2021 dem Stadtrat vorgestellt.

Im Gebäude Stadtplatz 28 soll die Musikschule untergebracht werden sowie unmittelbar angrenzend ein Veranstaltungssaal mit Foyer und Nebenräume.

Für beide Bereiche sollte geprüft werden, ob und wie hoch eine Städtebauförderung erhalten werden könnte. Hierzu war es erforderlich erste konzeptionelle Nutzungsüberlegungen anzustellen.

In Zusammenarbeit mit dem Büro Kirchmair und Meierhofer hat auf Grundlage der räumlichen Anforderungen der Musikschule und der im Wettbewerb für den Veranstaltungssaal erstellen Größenanforderungen in einer Machbarkeitsstudie überprüft in wie weit diese Anforderungen umgesetzt werden können. Diese liegt als Anlage bei. 

Zu beachten gilt, dass dies keine Vorentwurfsplanung darstellt. Es diente nur zur Überprüfung des erforderlichen Raumbedarfs im bestehenden Gebäude und der zugeordneten rückwärtigen Grundstücksfläche. Das Raumkonzept wird erst durch das beauftragte Planungsbüro erarbeitet werden. Auf Grund der Höhe des zu erwartenden Planungshonorars ist dazu ein sog. VgV-Verfahren erforderlich.

Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie wurde anhand von Kostenkennwerten des BKI 
ein erstes Kostenbudget für das Projekt hochgerechnet und mit der Städtebauförderung abgeglichen. Für das Bestandsgebäude wurden die Sanierungskosten mit 90% eines vergleichbaren Neubaus angesetzt.  

Das erste Kostenbudget liegt als Anlage bei. Förderfähig ist dabei nicht die lose Möblierung der Kostengruppe 600.

Derzeit sind folgende Fördersätze bei der Städtebauförderung möglich:
  • Für den Bestand wurde ein Fördersatz in Höhe von 80% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
  • Für den Neubau (Veranstaltungssaal mit Verbindungsbaukörper) wurde ein Fördersatz in Höhe von 60% bis max. 80% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Zu beachten gilt, dass mittelfristig eine Reduzierung der Städtebaufördermittel erwartet wird und auch die Fördersätze reduziert werden könnten.

An der Sitzung wird Herr Trepesch-Bachmeier als Vertreter der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 34 (Städtebauförderung), teilnehmen und kann Fragen zur Förderung beantworten.

Folgende Zeitschiene ist aktuell angedacht:
2023:                Durchführung des VgV-Verfahrens zur Auswahl des Planungsbüros
2023/2024:        Planungsphase 

2025:                Beginn der Bauausführung, Bauzeit ca. 3 Jahre

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner stellte die Machbarkeitsstudie vor und ging auf die Anforderungen der Musikschule und die Größenanforderungen für den Veranstaltungssaal ein. 

Im Anschluss erläuterte Herr Trepesch-Bachmeier als Vertreter der Regierung von Niederbayern die Förderbedingungen. Demnach könne man mit einem Fördersatz von 80 Prozent für den Bestand und 60 Prozent für den Neubau jeweils bei den förderfähigen Kosten rechnen. Herr Trepesch-Bachmeier verdeutlichte, dass die Fördermittel zukünftig möglicherweise reduziert werden können. Die Maßnahme sollte somit zügig umgesetzt werden. StR Josef Sterr fragte in diesen Zusammenhang nach den förderfähigen Kosten. Hier habe man vor allem im Kindergartenbereich deutliche Abstriche erhalten. Herr Trepesch-Bachmeier erklärte, dass die Förderung im Städtebau nicht mit der FAG-Förderung im  Bereich der Kinderbetreuung vergleichbar ist. Man kann die Kostengruppe 600 (Möbel und lose Gegenstände) nicht fördern. Alle weiteren Details zur Förderung werden in der Planung abgestimmt. Weiter ist eine rentierliche Nutzung, wenn das Objekt zum Beispiel kommerziell vermarktet wird, nicht förderfähig. Außerdem erklärte Herr Trepesch-Bachmeier, dass Städtebauförderung subsidiar ist und andere Förderungen nicht über den Fördergegenstand berücksichtigt werden können. Die lose Möblierung könnte allerdings über eine gesonderte Förderung, z. B. LEADER, beantragt werden. 

Das Vorhaben wurde im Gremium positiv bewertet. 

Beschluss

Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung beauftragt zeitnah das VgV-Verfahren zur Auswahl des Architekturbüros durchzuführen. 

Für die vorgestellten Maßnahmen sollen Mittel der Städtebauförderung bei der Regierung von Niederbayern beantragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2022 17:10 Uhr