Information über die Flüchtlingssituation in Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Nach einer Gesetzesänderung kann ein Teil der Geflüchteten aus Kriegsgebieten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Die Leistungen werden vom Jobcenter und nicht von der Stadt Vilsbiburg ausgezahlt.

Leistungsberechtigt Jobcenter: Aktuell ca. 110 Geflüchtete (Überwiegend keine ukrainischen Staatsangehörigkeiten, sondern andere Nationalitäten)

Leistungsberechtigt nach Asylbewerbergesetz (Auszahlung im Rathaus Vilsbiburg): ca. 60 Geflüchtete (gar keine Ukrainer, sondern andere Nationalitäten) – Die Zahl schwankt von Monat zu Monat 

Insgesamt: ca. 170 Geflüchtete in Vilsbiburg

Außerdem hat das Landratsamt Landshut mitgeteilt, dass Vilsbiburg hinsichtlich der Unterkunftsmöglichkeiten am Limit ist und deshalb nicht mehr viele Geflüchtete der Stadt Vilsbiburg zugewiesen werden können.

Die Stadtverwaltung Vilsbiburg hat nur indirekte Berührungspunkte mit den Geflüchteten, dies ist z.B. der Fall, wenn die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz ausgezahlt werden oder wenn aufgrund eines Leistungsbezuges Sozialpässe ausgestellt werden sollen. Bei allen anderen Anliegen wird an das Landratsamt, die Integrationsbeauftragten, Hilfsorganisationen wie Caritas, Diakonie oder die ehrenamtlichen Helfer verwiesen.

Datenstand vom 30.11.2022 09:12 Uhr