Informationen zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie zur Entwässerungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stadtkämmerin Nadine Eggl trug folgenden Sachverhalt vor:
In der Stadtratssitzung vom 20.06.2022 wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie die Entwässerungssatzung beschlossen.
Die Satzungen sollten nach Meinung der Verwaltung rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten, um mit den geänderten Gebührensätzen auch die redaktionellen Änderungen der Satzung einheitlich umzusetzen.
Das Gremium stellte die Frage, ob ein rückwirkendes Inkrafttreten auch zulässig sei. Dies konnte in der Sitzung nicht abschließend beantwortet werden, so dass die Rechtsaufsichtsbehörde hinzugezogen wurde. Letztendlich erhielten wir nun die Antwort der Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Satzungen könnten rückwirkend in Kraft treten, da über die Satzung zur Gebührenänderung bereits im Dezember 2021 beschlossen wurde. Die zum 20.06.2022 vorgestellten Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzung sowie Entwässerungssatzung betrafen nur redaktionelle Änderungen.
Da keine Nachteile erkennbar sind, wird die Verwaltung zur besseren Nachvollziehbarkeit die Satzungen nun zum 01.01.2023 öffentlich bekannt machen und den Vollzog anordnen.
Datenstand vom 23.12.2022 08:55 Uhr