Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.04.2017 beschlossen, dass auf Grund des enorm gestiegenen Bedarfes bereits 2018/2019 ein weiterer 3-gruppiger Kindergarten (mit Erweiterungsmöglichkeit) neu errichtet werden soll.
Die Verwaltung sollte hierzu geeignete Grundstücksoptionen prüfen. In der Stadtratssitzung am 21.06.2017 wurden weitere Standorte vorgetragen, welche durch die Stadtverwaltung überprüft wurden. Da es sich um Grundstücksangelegenheiten handelt werden diese im nicht-öffentliche Teil vorgestellt und behandelt.
Standort A – Im Bereich des Caritas Altenheimes
Derzeit bestehen seitens der Caritas keine konkreten Planungen für Erweiterungsbaumaßnahmen. Ein eigenständiger Kindergarten auf dem Grundstück würde zukünftige bauliche Erweiterungen stark einschränken.
Die angrenzenden städtischen Grundstücke bei der Stadthalle (mit den FlNr. 177 und 600) sind von der Fläche her nicht geeignet (ungünstig geschnitten, flächenmäßig zu klein, schränken Parkplatzfläche der Stadthalle ein) und intensiv mit Bäumen begrünt.
Da keine geeignete zeitnahe Bebauungsmöglichkeit besteht wurde der Standort nicht weiter untersucht.
Standort B – Färberanger Flurstücknr. 255 und 255/11
Die Grundstücke sind in städtischem Besitz. Es besteht ein Bebauungsplan, der als Nutzungsart SO – Sondergebiet vorsieht.
Der Beschlussvorlage liegen Lagepläne bei (Lageplan ohne Bebauung, Lageplan mit Darstellung KiTa Achldorf zur Veranschaulichung).
Vorteile
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Nachteile
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+ Grundstück ist in städtischem Besitz
+ zentrale, innerstädtische Lage
+ Parkplätze bereits vorhanden
+ gute Anfahr- und Erreichbarkeit
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- derzeit ist die Notwendigkeit von weiteren
Parkplätzen auf dem Areal erkennbar
- das Grundstück hat eine Größe von
4687 m². Bei einer guten Ausnutzung mit Parkflächen wären 211 Parkplätze möglich. Durch den Bedarf von mind. 3.500 m² für den Kindergarten entfallen 158 Parkplätze. Es bleibt somit nur noch ein Rest von 53 Parkplätzen übrig.
- die Entwicklung des Areals als Kultur-
zentrum wird beeinträchtigt
- neue Baugebiete sind nicht in der Nähe
des Areals
- die Umgebung ist geprägt durch die
Parkplätze
- eine großzügige Flächenzuordnung für
ausreichende Möglichkeiten zur
Kindergartenerweiterung ist nicht gegeben
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Standort C – Nördlich Bebauungsplans Burger Feld
Das Grundstück ist in städtischem Besitz und frei von Lasten. Das Grundstück mit der Flurstücksnr. 726/12 hat eine Gesamtfläche von 12.087 qm.
Der Beschlussvorlage liegen Lagepläne bei (Lageplan ohne Bebauung, Lageplan mit Darstellung KiTa Achldorf zur Veranschaulichung).
Vorteile
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Nachteile
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+ Grundstück ist in städtischem Besitz
+ angrenzend zum neuen Baugebiet Burger
Feld
+ günstige Ausrichtung
+ günstige Topographie
+ gute Anfahrbarkeit
+ lastenfrei
+ Erschließung (Straße, Sparten) einfach
möglich
+ sehr gute Erweiterbarkeit
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- am Ortsrand
- eine Kindergarteneinrichtung besteht bereits
in fußläufiger Entfernung
- ausreichend Parkplätze müssen geschaffen
werden
- günstige fußläufige Erreichbarkeit nur für
das Baugebiet Burger Feld gegeben
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Fazit:
In der Sitzung am 21.06.2017 konnte kein geeignetes Grundstück sofort gefunden werden. In der Diskussion ist man den Varianten B und C näher getreten.
Planungsschritte
Bei der neuen Kindertagesstätte in Achldorf hat sich die vorgeschaltete Durchführung einer Machbarkeits- bzw. Konzeptstudie bewährt und sollte wieder Anwendung finden. Da es sich um einen Neubau handelt ist als Grundlage der Planungen wieder die Errichtung im Passivhausstandard umzusetzen.