Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Goben - Deckblatt 4" - FlNr. 1892, Gem. Vilsbiburg, Frontenhausener Str.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13.02.2017 wurde über den Antrag auf Vorbescheid der Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH entschieden. Im Einvernehmen mit dem Landratsamt Landshut soll nun zur Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung für diesen Bereich ein Deckblatt des Bebauungsplans „Goben“ aufgestellt werden.
Mit der zukünftigen Planung wurde das Ingenieurbüro für kommunale Planungen aus Landshut – KOMPLAN – beauftragt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nr. 1892/0 der Gemarkung Vilsbiburg.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg legt für diesen Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest und muss daher nicht angepasst werden.
Diskussionsverlauf
Es soll nochmals bei dem Grundstückeigentümer angefragt werden, ob der vorhandene
Weg an der bestehenden Bebauung beibehalten werden kann.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Goben – Deckblatt 4“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 1892/0 der Gemarkung Vilsbiburg.
Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß §13a BauGB festgesetzt.
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.08.2017 14:51 Uhr