Vereinbarung des staatlichen Bauamts Landshut und der Stadt Vilsbiburg über den gemeinsamen Ausbau der Frontenhausener Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Über den gemeinsamen Ausbau der Ortsdurchfahrt Vilsbiburg zwischen dem Pfarrbrückenweg und Mühlen (Staatsstraße 2083) sowie dem gemeinsamen Ausbau der Kreuzung von Kreisstraße LA 2 und der Staatsstraße 2083 (Kreuzung Pfarrbrückenweg / Frontenhausener Straße) erreichte die Verwaltung eine Vereinbarung zwischen den Freistaat Bayern, vertreten durch das staatliche Bauamt Landshut (Straßenbauverwaltung) der Stadt Vilsbiburg und des Landkreises Landshut. Die Vereinbarung wurde durch die Verwaltung geprüft. Sie beinhaltet den Gegenstand der Vereinbarung (Ertüchtigung der Staatsstraße 2083), die rechtlichen Grundlagen, die Durchführung der Baumaßnahme sowie die Kostenverteilung.
Diese sieht vor, dass die Kosten welche den Geh- und Radweg betreffen zu 50 % von der Stadt Vilsbiburg zu entrichten sind. Eine voraussichtliche Kostenaufstellung wurde beigefügt. Demnach beläuft sich der Anteil der Stadt Vilsbiburg auf ca. 949.301,07 EUR.
Beschluss
Der vorliegenden Vereinbarung zwischen den Freistaat Bayern, der Stadt Vilsbiburg und den Landkreis Landshut wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.03.2022 13:45 Uhr