Antrag Fassadenprogramm Untere Stadt 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für das Grundstück Untere Stadt 5 wurde ein Antrag zum kommunalen Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung gestellt.

Es liegt eine Baugenehmigung für den Abbruch und Neubau eines Stadthauses mit zwei Wohnungen und einer Gewerbeeinheit vor.

Das kommunale Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg wird im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms angewendet. Gegenstand der Förderung ist unter anderem der über die übliche Instandhaltung hinausgehende Aufwand für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gestaltung vorhandener Gebäude. Eine Förderung von Neubauten ist nicht Gegenstand dieses Förderprogrammes.

Nach Rückfrage einer Fördermöglichkeit für einen Neubau bei der Regierung von Niederbayern wurde folgendes mitgeteilt:
Beim Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm zählt der städtebauliche Mehraufwand von sanierungsbedürftigen Gebäuden, welche ohne eine Förderung nicht wirtschaftlich wären. Da Neubauten in der Regel baulich so angepasst werden, dass eine wirtschaftliche Lösung herauskommt, liegt kein entsprechender städtebaulicher Mehraufwand vor, wodurch eine Förderung nach den Richtlinien ausgeschlossen ist.

Eine Förderung nach dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg ist für den geplanten Neubau in der Unteren Stadt 5 daher nicht möglich.

Grundsätzlich steht man den Vorhaben äußerst positiv gegenüber. Daher sollte geprüft werden, ob ein eigenständiges Förderprogramm aufgestellt werden soll um derartige Neubauten im Ortskern ebenfalls zu fördern. Für dieses möglicherweise neue Förderprogramm könnte man dem heutigen Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Form eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ausstellen. Sollte es zu einem neuen Förderprogramm kommen, wäre ein Beginn der Bauarbeiten vorerst nicht förderschädlich. Eine Unterstützung eines solchen Förderprogramms der Stadt Vilsbiburg durch die Regierung von Niederbayern ist jedoch nicht möglich. Die Förderung würde in voller Höhe bei der Stadt verbleiben.

Diskussionsverlauf

StR Frankowski merkt zur E-Mail des Antragstellers an, dass in der Vergangenheit bereits einige Aussagen zur Förderfähigkeit des Vorhabens getroffen wurden. Daher sollte man sich nun Bemühen eine Lösung zur Unterstützung zu finden. StRin Geilersdorfer zeigt sich unverständlich zur Stellungnahme der Regierung von Niederbayern. Man sollte eine Möglichkeit zur Förderung des Vorhabens finden und die Bemühungen der Bauherren honorieren. Der Neubau eines Gebäudes im historischen Stadtkern kommt dem Stadtbild insgesamt zugute.

Beschluss

Beschluss 1: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den Neubau des Stadthauses Untere Stadt 5 keine Förderung nach dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung zu gewähren, da Neubauten nicht Gegenstand der Förderung sind.

Abstimmungsergebnis: 9 JA : 0 NEIN

Beschluss 2: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität über ein neues Förderprogramm für Neubauten, die nicht von der Satzung des kommunalen Förderprogramms der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung erfasst werden, beraten werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2022 13:45 Uhr