Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung vom 01.04.2015 ist hinsichtlich der Regelungen und des Stellplatzschlüssels nicht mehr zielführend und zeitgemäß.
Die vorrangige Innenentwicklung und Ausnutzung der Möglichkeiten zur Nachverdichtung sind wichtige Ziele aus dem Landesentwicklungsprogramm. Dies bedeutet aber oft auch eine verdichtete Bauweise mit Geschosswohnungsbau und Mehrfamilienhäusern. Selbst wenn sich künftig Verbesserungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der Attraktivität des Fahrradverkehrs ergeben werden, muss davon ausgegangen werden, dass die Haushalte in den nächsten Jahrzehnten weiterhin mit mindestens einem Automobil ausgestattet sind, da das Auto für viele Haushalte und deren tägliche Lebensführung die notwendige Mobilität und Flexibilität bereitstellt. Daher sind die Stellplatzschlüssel zwingend anzupassen.
Um das Gleichgewicht zwischen den benötigten Stellflächen und der Versiegelungsdichte zu wahren, sind auch Regelungen zur Gestaltung der Flächen erforderlich.
Wesentliche Neuerungen im Vergleich zur Satzung 2015:
1. Einführung von Fahrradstellplätzen
2. Die Ablösung von Stellplätzen ist nur noch im Innenstadtbereich möglich.
Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der tatsächliche Nachweis der Stellplätze zwingend erforderlich. Der Betrag wurde für KFZ Stellplätze pauschal auf 5.500 € und für Fahrradstellplätze pauschal auf 500 € festgelegt (Mindestens so viel kostet die tatsächliche Errichtung eines Stellplatzes - ohne Grundstück). Der von den Bauherren geleistete Ablösungsbetrag muss auch zweckgebunden von der Stadt Vilsbiburg für die Herstellung und den Unterhalt der öffentlichen Stellflächen verwendet werden.
3. Möglichkeit der Rückforderung der Ablösesumme (anteilig), wenn innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Ablösevertrages ein eigener Stellplatz tatsächlich geschaffen wird.
4. Unterschiedliche Stellplatzschlüssel für den Innenstadtbereich und den Bereich außerhalb der Innenstadt.
5. Genauere Regelungen, z.B. Begriffsbestimmungen, Festlegung einer einheitlichen Berechnungsmethode, Gestaltung der Stellflächen, Stauraumfläche, Größe Parkplatz (Breite 2,50m), etc.
6. Änderung der Schlüsselzahlen, insbesondere im Bereich der Wohnnutzung.
(Auszug aus Anlage 1)
Der Entwurf der Satzung wurde auch dem Büro für Innenstadtmanagement (Querfeld Design) vorgestellt.