Anpassung des städtischen Förderprogramms zu Bau und Sanierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Vorgang:
Bau- und Umweltausschuss: 28.03.2011; Stadtrat: 11.04.2011, 06.06.2011, 27.02.2012, 23.04.2013, 17.09.2013. Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wurden von der Stadt Vilsbiburg bestimmte Maßnahmen zur energetischen Bausanierung sowie zum Neubau gefördert, wie am 06.06.2011 vom Stadtrat beschlossen, siehe auch Merkblatt zum noch bisherigen Stand in Anlage. 
Es besteht aus nachfolgend aufgeführten Einheiten (siehe unten: „Stand aktuell“), und sollte entsprechend der nachfolgend genannten pauschalen Werte (siehe unten: „Ansatz, künftig“) angepasst werden. Die Anpassungsvorschläge wurden vom Klimaschutzmanager - zusammen mit den aktiven Energieberater*innen - erarbeitet, zum einen im Hinblick auf aktuelle Bedingungen hinsichtlich gestiegener Preise und Dämmwerte gemäß KfW-Förderrichtlinien. Zum anderen implizieren die Vorschläge die Erfahrungen aus der Förderpraxis, um die Fördermittel möglichst wirksam einzusetzen, hinsichtlich einer Anreizfunktion zum Handeln für die Bürger. 

  1. Energetische Sanierung von Altbauten
                                               Stand, aktuell:                         Ansatz, künftig:
                               Dämmwert / Förderung                 Dämmwert / Förderung 
                                                                                 Naturmaterial (Kunststoffe*)
Außenwanddämmung:        0,22 W/m*K / 750 €                0,20 W/m*K / 1.500 €        (750 €)
Fenstersanierung:                 1,00 W/m*K / 750 €                0,95 W/m*K / 1.000 €        (500 €)
Dachdämmung:                 0,19 W/m*K / 500 €                0,18 W/m*K / 1.500 €  (750 €)**) 
                       **) hier neu: auch für oberste Geschossdecke, bei 0,14 W/m*K
Ausnahmen bei Dämmwerten sind im Einzelfall wieder möglich, sofern sich diese fachlich eindeutig begründen lassen. 

*) Neu: Differenzierung der Auszahlungen nach Baumaterialien
Bei sämtlichen Materialien soll künftig der Vorrang von Naturbaustoffen gelten, um das Ausgangsmaterial Erdöl einzusparen und künftigen möglichen Folgewirkungen vorzubeugen. 
Bei Verwendung von Naturmaterialien (einschließlich natürlichen „Mineralstoffen“ aus Ton, Sand, etc.) sowie bei zertifizierten Recyclingmaterialien gelten die vollen Fördersätze, bei Kunststoffen, wie Styropor, PVC, etc. nur 50% (siehe obige Werte in Klammern).  

    1. Förderung von Energie-Effizienzhäusern
Bisher wurde nur der Neubau gefördert: Passivhaus-Standard und Energie-Effizienzhaus-Standard (KfW-55): pauschal mit 2.500,00 €.  
Diese Förderung nach KfW 55 wurde kürzlich bei der KfW ausgesetzt, was vermutlich auch so bleiben wird. Da wir im Laufe der Zeit den Eindruck erhalten haben, dass es sich hier zunehmend um einen Mitnahmeeffekt handelt, der auch monetär immer mehr zu Buche schlägt, sind wir übereingekommen, dass wegen des vorliegenden Sanierungsstaus und dem Gebot der tatsächlichen Anreizfunktion diese künftig durch eine Sanierungsförderung ersetzt werden sollte: vom schlechten Ausgangszustand, in dem sich viele Altbauten befinden, hin zum KfW-Standard 115, mit pauschal 5.000 €.


Anpassung des Beraterhonorars: Der Stundensatz für die Beratung vor Ort sollte von bisher 60 € netto auf 75 € netto angepasst werden, die Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt für die Beratungsdauer von drei Stunden bleibt erhalten. 

Diskussionsverlauf

Herr Straßer stellte die Änderungen vor.

Im Gremium kam der Vorschlag, den Förderbetrag im Haushalt zu deckeln. Auf Erklärung von Herrn Straßer sollte dies aber nicht gemacht werden, da man als Klimakommune möglichst viele Bürger zur Sanierung animieren möchte.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung der Förderungen und Fördersätze zu. 

Die neuen Förderbedingungen und -sätze gelten ab dem 01.09.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 09:37 Uhr