Widmung der neuen Ortsstraße "Bgm.-Brandstetter-Straße" in Seyboldsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Straße im Baugebiet Seyboldsdorf Südost ist vermessen (vgl. VN 538 Gemarkung Seyboldsdorf von 2019) und hergestellt. Neben den Straßenverkehrsflächen mit der Fl.Nr. 53/8 Gemarkung Seyboldsdorf ist noch der selbständige Gehweg mit Teilstrecke aus Fl.Nr. 53/31 Gemarkung Seyboldsdorf zwischen den Anwesen Bgm.-Brandstetter-Straße 19 und 21 zu widmen. In Abänderung des Bebauungsplanes der einen Geh- und Radweg mit einer Minderbreite von nur 2m aufweist, wird hier nur ein Gehweg festgelegt. Da dieser Weg an der Kreisstraße endet wäre dies für die Radfahrer eine gefährliche Einmündungssituation bei der Zufahrt zur Kreisstraße. Eine entsprechende Beschilderung ist hier vorzunehmen.
Beschluss
Beschluss 1:
Die neu erstellte Straße mit der Weg Fl.Nr. 53/8 Gemarkung Seyboldsdorf ab der Ortsstraße Biburger Feldweg im Süden und der Ortsstraße Feldkirchener Straße im Norden wird gemäß Art 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Bgm. Brandstetter-Straße“ in der Baulast der Stadt gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung. Als Eigentümerin der Verkehrsfläche hat die Stadt Vilsbiburg gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.
Beschluss 2:
Der Gehweg mit Teilfläche aus Weg Fl.Nr. 53/31 Teilstrecke Gemarkung Seyboldsdorf zwischen der Kreisstraße LA 2 und der obigen Ortsstraße wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentl. Weg „Bgm.-Brandstetter-Straße – Kr LA 2“ in der Baulast der Stadt gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“. Als Eigentümerin der Verkehrsfläche hat die Stadt Vilsbiburg gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.09.2022 08:28 Uhr