Vervollständigung der Straßenwidmung der Ortsstraße "Schwalbenfeldstraße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Widmung der obigen Ortsstraße ist gemäß dem Bestandsblatt von 1978 auf diesem Stand mit einer Länge von 0,571 km verblieben und endet auf Höhe der Fl.Nr. 1254 (jetzt 1254/40) Gemarkung Vilsbiburg. Die Fortsetzung der Straße bis Einmündung in die Ortsstraße Baumgartenstraße kann aus den Veränderungsnachweisen Nr. 806 von 1979, Nr. 952 von 1980 (Anbindung) und Nr. 1039 von 1984 der Gemarkung Vilsbiburg (mit Stichstraße Fl.Nr. 1306/11 Gemarkung Vilsbiburg) nachvollzogen werden. Im Nachgang ist somit die ca. 260m lange Hauptstrecke bis zur Anbindung an die Ortsstraße Baumgartenstraße und die ca. 55m lange Stichstraße Fl.Nr. 1306/11 Gemarkung Vilsbiburg noch zu widmen. Die mit Beschluss 06.10.1977 gewidmete privatgebaute Zufahrtsstraße Fl.Nr. 1270/19 Gemarkung Vilsbiburg ist weder eine Widmungszustimmung noch eine Bekanntmachung auffindbar und soll wiederholt werden.
Beschluss
Die bisherige Widmung beginnt bei der Industriestraße und endet bei Station 0,571 auf Höhe der Fl.Nr. 1254/40 Gemarkung Vilsbiburg. Die fehlende ca. 250m lange Hauptstrecke ab bisheriger obiger Endstation bis Einmündung Ortsstraße Baumgartenstraße und die beiden städtischen Stichstraßen Weg Fl.Nrn. 1306/11 und 1270/19 jew. Gemarkung Vilsbiburg werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Schwalbenfeldstraße gewidmet. Die Stadt als Wegeeigentümerin hat gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.09.2022 08:28 Uhr