Widmung des selbständigen Gehweges zwischen den Ortsstraßen Falkensteinstraße und Schwaiblmeierweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.10.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bei der Anlegung des Bebauungsplanes Vilsbiburg Süd 1971/72 wurde ein 3m breiter Gehweg zwischen den Ortsstraßen Falkensteinstraße und Schwaiblmeierweg konzipiert und auch angelegt. Dieser ist noch als öffentlicher Weg noch zu widmen.

Beschluss

Der ca. 40m lange Weg mit Teilfläche aus Fl.Nr. 305/70 Gemarkung Vilsbiburg, ab Ende Ortsstraße Falkensteinstraße bei Westecke Fl.Nr. 305/11 (Schwaiblmeierweg 16) bis zur Einmündung in die Ortsstraße Schwaiblmeierweg bei Nordecke Fl.Nr. 305/11 (Schwaiblmeierweg 16) jew. Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Verbindungsweg Falkensteinstraße – Schwaiblmeierweg“ gewidmet, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Eine entsprechende Beschilderung wurde bereits angebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 10:49 Uhr