Widmung eines beschränkt-öffentl. Weges im Baugebiet Kreuzweg (D5)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Durchführung und Erschließung des obigen Baugebietes wurde per Vertrag vom 18.11.1998 dem Wohn- und Industriebau Geilersdorfer, Kampf in Vilsbiburg übertragen. Nach Fertigstellung und Vermessung soll wie im Vertrag § 7 Nr. 4) festgelegt die Widmung des Weges durch die Stadt erfolgen. Hierbei handelt es sich um die Widmung des beschränkt-öffentl. Weg von der Ortsstraße Kastanienweg zum beschränkt-öffentl. Weg „Dr.-Alois-Gassner-Weg“.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 343/16 Gemarkung Vilsbiburg zum selbständigen beschränkt-öffentl. Gehweg „Kastanienweg – Dr.-Alois-Gassner-Weg“, ab Abzweigung vom Dr.-Alois-Gassner-Weg bei Bergstraße 47 bis Einmündung in die Ortsstraße Kastanienweg bei Hs.Nr. 26, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“. Als Eigentümer der Wegfläche besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 54a BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle beschränkt-öffentl. Wege Träger der Straßenbaulast.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2023 10:49 Uhr