Widmung eines beschränkt-öffentl. Weges im Baugebiet Kreuzweg (D5)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.10.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Durchführung und Erschließung des obigen Baugebietes wurde per Vertrag vom 18.11.1998 dem Wohn- und Industriebau Geilersdorfer, Kampf in Vilsbiburg übertragen. Nach Fertigstellung und Vermessung soll wie im Vertrag § 7 Nr. 4) festgelegt die Widmung des Weges durch die Stadt erfolgen. Hierbei handelt es sich um die Widmung des beschränkt-öffentl. Weg von der Ortsstraße Kastanienweg zum beschränkt-öffentl. Weg „Dr.-Alois-Gassner-Weg“.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 343/16 Gemarkung Vilsbiburg zum selbständigen beschränkt-öffentl. Gehweg „Kastanienweg – Dr.-Alois-Gassner-Weg“, ab Abzweigung vom Dr.-Alois-Gassner-Weg bei Bergstraße 47 bis Einmündung in die Ortsstraße Kastanienweg bei Hs.Nr. 26, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“. Als Eigentümer der Wegfläche besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 54a BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle beschränkt-öffentl. Wege Träger der Straßenbaulast.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 10:49 Uhr