Widmung der Sackgasse Zufahrt zu den Anwesen Dorfstraße 35 und 37 in Seyboldsdorf zur Ortsstraße zuzüglich Widmung des Gehweges zur Ortsstraße Am Dorfanger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.10.2022 ö beschließend 3.9

Sachverhalt

Die schon länger im Eigentum der Stadt befindliche Zufahrt zu obigen Anwesen wurde mit VN 231 Gemarkung Seyboldsdorf im Jahre 1980 auf den aktuellen Stand gebracht. Eine Widmung zur Ortsstraße und des beschränkt-öffentl. Weges zur Ortsstraße Am Dorfanger ist noch vorzunehmen. 

Beschluss

a. Die ca. 27m lange Stichstraße zu den Anwesen Dorfstraße 35 und 37 in Seyboldsdorf (Teilfläche Fl.Nr. 24/22 Gemarkung Seyboldsdorf), ab Abzweigung von der Dorfstraße (Kr LA 2) zu den Ostseiten der Fl.Nrn. 18 und 19 jew. Gemarkung Seyboldsdorf, wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Dorfstraße Zufahrt Anwesen 35 und 37 in Seyboldsdorf“ in der Baulast der Stadt gewidmet. Als Eigentümer der Verkehrsfläche hat die Stadt Vilsbiburg gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.

b. der ca. 32m lange und großteils nur 1m breite Fußweg mit Teilfläche aus Fl.Nr. 24/22 Gemarkung Seyboldsdorf, ab NO-Ecke Fl.Nr. 19 Gemarkung Seyboldsdorf bis Einmündung in die Ortsstraße Am Dorfanger, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentl. Gehweg „Verbindungsweg Dorfstraße – Am Dorfanger“ in der Baulast der Stadt gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“. Als Eigentümer der Verkehrsfläche hat die Stadt Vilsbiburg gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 10:49 Uhr