Antrag auf Vorbescheid - Neubau Doppelhaus mit 2 Garagen & 2 Stellplätzen - Gruber Straße 6 & 6a, Fl.Nr. 562/11, Gemarkung Frauensattling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und beurteilt sich gemäß §34 BauGB. Demnach ist es zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. 




Hinsichtlich der geplanten Kubatur mit zwei Vollgeschossen, einer Wandhöhe von 6,75m und einer Firsthöhe von 11,49m, bei einer Dachneigung von 35 Grad, fügt es sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 






Die Erschließung (Straße und Kanal) ist gesichert.

Die Anzahl der Stellplätze ist entsprechend der Satzung der Stadt Vilsbiburg (2 Stück pro Doppelhaushälfte) nachgewiesen. Das Bauvorhaben bedarf aber einer Abweichung von §6 Abs. 3 der Stellplatzsatzung. Die Errichtung von Stellplätzen im Vorgartenbereich ist erst ab einem Abstand von 12m des Gebäudes zur Straße zulässig.


Eine Nachbarbeteiligung wurde vom Bauherrn nicht durchgeführt und wird auf Nachfrage auch nicht im Rahmen dieses Vorbescheides nachgeholt. Der Bauherr beantragt das Absehen von der Nachbarbeteiligung im Rahmen des Vorbescheidantrags gem. Art. 71 Satz 4 BayBO. Über das Absehen von der Nachbarbeteiligung entscheidet die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut).  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Vorbescheid. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 10:49 Uhr