Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Brandläckerfeldfahrt im Bereich der Eichenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bebauungsplan Kreuzweg (Baubeginn ab 1967) weißt, im Bereich der Einmündung der Eichenstraße in die Bergstraße (Kr LA 2) nördlich der Tankstelle eine Stichstraße zum obigen öffentlichen Feld- und Waldweg (ÖFW), eine Stichstraße der Ortsstraße Eichenstraße aus Richtung des ÖFW Brandläckerfeldfahrt. Es ist anzunehmen das mit dieser Stichstraße der Einmündungsbereich des ÖFWs ab der Stichstraße bis frühere Einmündung in die Eichenstraße aufgelassen wurde, auch wegen der Errichtung einer Tankstelle. Diese aufgelassene Teilstrecke ist formell noch einzuziehen.
Beschluss
Die inexistente ca. 100m lange Teilstrecke des ÖFW Brandläckerfeldfahrt, ab früherer Einmündung in die Ortsstraße Eichenstraße nahe Bergstraße bis Ende Stichstraße der Eichenstraße bei Südecke Fl.Nr. 349/7 (Anwesen Eichenstraße 2) Gemarkung Vilsbiburg, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2022 13:50 Uhr