Neuordnung des beschränkt-öffentl. Weges Lebzeltergaßl
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Laufe des letzten halben Jahrhunderts sind diverse Veränderungen aufgetreten, die eine Teileinziehung, Wegverlegung und eine Änderung der Widmungsbeschränkung hauptsächlich im Bereich des Altenheimes Hl. Geist erforderlich machen.
Beschluss
a. Die Wegverlegung der Fl. Nr. 177/4 im Bereich, ab Ostecke Fl.Nr. 179/4 jeweils Gemarkung Vilsbiburg bis Einmündung in die Ortsstraße Kolpingplatz, gilt gemäß Art. 6 Absatz 8 BayStrWG als unerhebliche Verlegung. Die Widmung folgt somit dem verlegten Wegeteil.
b. Der inexistente Wegeteil Fl.Nr. 177 Gemarkung Vilsbiburg zwischen dem Altenheim Hl. Geist und der Stadthalle hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Gegen die dreimonatige Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung (veröffentlicht im Rathaus, Vilsbiburger Zeitung und Homepage der Stadt) wurden keine Einwände hervorgebracht.
c. Die Widmungsbeschränkung wird folgendermaßen festgelegt: ab Beginn des Weges von Ortsstraße Untere Stadt (= St 0+000) bis Zufahrt Fl. Nr. 179/9 (bfz) bei Station 0+024 gilt nach wie vor „nur Fußgängerverkehr“, ab Station 0+024 bis Einmündung in Ortsstraße Kolpingplatz (St. 0,154) gilt zusätzlich „Anliegerverkehr bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2022 13:50 Uhr