1.
StR Hiller fragt an, wieso die Deckschicht in der Thalhammer Straße zuerst saniert wird, da sie im Vergleich zur Pfründestraße noch gut aussieht. Wann steht die Sanierung der Pfründestraße auf dem Plan? Wäre es möglich schon jetzt in die Planungen einzusteigen, sodass man dann anfangen kann, wenn die Frontenhausener Str. fertig ist (derzeit wird der Umleitungsverkehr über die Pfründestraße geführt).
Die Deckschicht im Bereich Thalham bis zur Einmündung an der St 2083, Höhe Stadtbad ist schon stark ausgemagert und weist erste kleine Risse. Die Sanierung erfolgt durch abfräsen und wieder aufbringen der obersten Verschleißschicht (ca.3cm).
Die Sanierung der Pfründestraße kann erst nach einer nötigen Kanalsanierung erfolgen.
Allgemein wird vor Straßensanierungen zukünftig versucht, erst nötige Spartenarbeiten (Kanal, Wasser, Glasfaser, Strom, Fernwärme) zur erledigen, der Deckenbau sollte immer die letzte Maßnahme sein.
2.
StR Anzeneder bittet um die Überprüfung der Fugen im Kopfsteinpflaster „Am Sonnenhang“ und möchte wissen, ob es möglich wäre die Fugen wieder aufzufüllen, da Radfahrer hier schon hängen bleiben können.
Das Kopfsteinpflaster am Sonnenhang wird zeitnah durch den Bauhof verfüllt.
3.
StR Frankowski gibt an, dass die Mittelstreifen in der Gobener Straße/ Schachtenstraße noch fehlen. Wenn das Weglassen keinen Grund hat, bittet er um Anbringung der Mittelstreifen.
Die Schachtenstraße und die Gobener Straße haben eine Fahrbahnbreite von ca. 7,40 m, d.h. eine Fahrspur hat theoretisch 3,70 m, was für eine Fahrspur sehr breit ist. Auf Grund des Parkdrucks, gerade in der Gobener Straße, würde auf der jeweiligen Seite der parkenden Fahrzeuge die Fahrspur um ca. 2,50 m schmäler. Eine Restbreite von ca. 1,50 m würde bleiben. Aus Sicht der Verkehrsabteilung und nach Rücksprache mit der Polizei könnte hier der Fahrzeugführer, der auf der „freien“ Spur fährt, unangepasst schnell fahren, da er eine freie, abmarkierte Fahrspur vor sich sieht. Es wurde auch geprüft, ob Parkplätze abmarkiert werden können und die Restfahrbahnbreite ausreichend für eine Mittelmarkierung ist. Das ist aus Platzgründen und rechtlich (eine Fahrspurmarkierung unter 2,75 m ist nicht zulässig) nicht zulässig.
Da der Straßenverlauf der Schachtenstraße und Gobener Straße durchwegs als übersichtlich eingestuft wird und keine Unfälle auftreten wird von einer Mittelmarkierung abgeraten.
4.
StR Anzeneder weist darauf hin, dass die Radfahrer von der Lichtenburger Straße in die Frauensattlinger Straße einbiegen ohne nach rechts und linke zu schauen. Der dort angebrachte Fahrradstreifen verleitet die Radfahrer zum Einbiegen ohne zu schauen. Er bittet um Möglichkeiten zur Sensibilisierung, dass die Leute besser schauen (z.B. um Anbringung einer Linie).
Die Sachlage wurde vor Ort geprüft. Es wurde festgestellt, dass die Sicht für den Verkehr, auch Radfahrer, in der Lichtenburger Straße auf die Einmündung in die Frauensattlinger Straße nicht eingeschränkt ist. Auch der Verkehrsteilnehmer auf der Frauensattllinger Straße hat uneingeschränkte Sicht auf die Einmündung. Hier spricht man vom Sichtverhältnis zueinander. Das Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ ist frühzeitig zu erkennen. Der Beginn der Frauensattlinger Straße ist mit breiter Markierung, unterbrochen, optisch erkennbar. Der Schutzstreifen für Radfahrer fängt ca. 10 m nach der Einmündung aus der Lichtenburger Straße auf der Frauensattlinger Straße an. Somit kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Radfahrer beim Einfahren in die Frauensattlinger Straße „verleitet“ wird, ohne zu schauen einzufahren.
Aus Sicht der Verkehrsabteilung und Rücksprache mit der Polizei liegt das Problem nicht an fehlenden Beschilderungen bzw. Markierungen die zum Fehlverhalten der Radfahrer verleiten, sondern darin, dass sich sehr viele Radfahrer nicht an die Verkehrsregeln halten und unaufmerksam am Verkehr teilnehmen. Aus diesem Grund und auch verkehrsrechtlich wird hier keine Möglichkeit gesehen, eine Verbesserung an dieser Stelle zu erreichen.