Antrag auf Vorbescheid - Richard Schachtner, Herrnfeldener Str. 62, FlNr. 1290/21 u. 1226/4, Gem. Vilsbiburg - Neubau von zwei EFH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Bauherr möchte zwei EFH errichten.

Im Rahmen des Vorbescheides ist zunächst die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes der FlNr. 1226/45, Gem. Vilsbiburg zu klären.

Für den Bereich existiert kein Bebauungsplan. Die Bebauung richtet sich demnach nach § 34 BauGB (Innenbereich). Der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg legt für den Bereich der FlNr. 1290/21, Gem. Vilsbiburg ein Mischgebiet (Wohnnutzung allgemein zulässig) fest. Der Bereich der FlNr. 1226/45, Gem. Vilsbiburg ist gemäß der beigefügten Skizze aus dem Raumordnungskataster nicht bebaubar, da dieser zum Bereich der Bahnanlage gehört.


Die Bebaubarkeit des Grundstückes der FlNr. 1226/45, der Gemarkung Vilsbiburg ist auf Grund der Festsetzung „Bahnanlage“ im FNP städtebaulich nicht gegeben, das Einvernehmen kann daher seitens der Stadt Vilsbiburg nicht erteilt werden. Im Rahmen der Fachstellenbeteiligung im Landratsamt Landshut wird die Deutsche Bahn allerdings angehört.

Die Erschließung wäre mittels einer Grunddienstbarkeit auf FlNr. 1290/3 und 1290/21 der Gemarkung Vilsbiburg gesichert.
Seitens des Landratsamtes Landshut ist das Abfallreferat noch zu beteiligen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:38 Uhr