Antrag auf Vorbescheid - Josef Finkenzeller, Frontenhausener Str., FlNr. 667/9 u. 667/15, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Doppelhauses und eines EFH mit Garagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf der FlNr. 667/9 ein Doppelhaus und auf FlNr. 667/15 ein Einfamilienhaus errichten.

Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Goben D3“.


Die Art der baulichen Nutzung „Wohnen“ ist in einem MI allgemein zulässig. Das Vorhaben befindet sich auch innerhalb der Baugrenzen, lediglich das Doppelhaus überschreitet diese um etwa 1m. Die Überschreitung ist dem Baugebiet angemessen geringfügig, da bereits kleinere Überschreitungen der Baugrenze befreit wurden. Damit sind aber die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt, sodass eine Befreiung rechtlich zulässig wäre. Eine Änderung des Bebauungsplanes wird seitens der Stadt Vilsbiburg und seitens des Landratsamtes Landshut als nicht notwendig erachtet.

Der Nachweis der Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg und der GaStV sind im Rahmen des Bauantrages zu erbringen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem beantragten Vorbescheid.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:38 Uhr