Neuordnung der Ortsstraßen Schulstraße und Sportplatzstraße in Haarbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Die Altwidmung der Ortsstraße Schulstraße begann bei der Kr LA 13 und endete in der jetzigen Hofmarkstraße bei den Hausnummern 6 und 7. Die Widmung der Ortsstraße Hofmarkstraße vom 18.07.1988 weist als Anfangspunkt die jetzige Schulstraße aus. Der damalige Teil der Schulstraße der jetzt Bestandteil der Hofmarkstraße ist soll dieser zugewiesen werden. Zusätzlich ist ein Teil der Gemeindeverbindungsstraße nach Ellersberg auf Fl.Nr. 1792/5 Gemarkung Haarbach zur Ortsstraße Schulstraße umzustufen. Die Altwidmung der Ortsstraße Sportplatzstraße begann ebenfalls bei der Kr LA 13 und endete am jetzigen Kapellenweg bei der Hausnummer 3. Die Widmung der Ortsstraße Kapellenweg vom 18.07.1988 weist jedoch als Anfangspunkt die jetzige Sportplatzstraße aus. Der damalige Teil der Sportplatzstraße der jetzt Bestandteil des Kapellenweges ist soll dieser zugewiesen werden. Zusätzlich ist ein Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges Tanneter Waldweg auf Fl.Nr. 1871/1 Gemarkung Haarbach ist zur Ortsstraße Sportplatzstraße aufzustufen. 

Beschluss

a. Die doppelt gewidmete Wegstrecke Fl.Nr.1816/23 Gemarkung Haarbach der Ortsstraßen Schulstraße und Hofmarkstraße wird der Ortsstraße Hofmarkstraße zugeordnet. Die ca. 25m lange nordöstliche Teilstrecke der Wegflurnummer 1792/5 Gemarkung Haarbach ab Abzweigung der Ortsstraße Hofmarkstraße wird gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr.2 BayStrWG als bisheriger Teil der Gemeindeverbindungsstraße Haarbach-Ellersberg-Ödwimm als Teil der Ortsstraße Schulstraße umgestuft.
b. Die doppelt gewidmete Wegstrecke Fl.Nr. 1816/28 Gemarkung Haarbach der Ortsstraßen Sportplatzstraße und Kapellenweg wird der Ortsstraße Kappellenweg zugeordnet. Die ca. 40m lange nordöstliche Teilstrecke der Wegflurnummer 1871/1 Gemarkung Haarbach ab Abzweigung der Ortsstraße Kapellenweg wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als bisheriger Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges Tanneter Waldweg als Teil der Ortsstraße Sportplatzstraße aufgestuft. Nachdem sich diese ausgebaute Teilstrecke bereits in der Baulast der Stadt befand ist dafür keine Umstufungsvereinbarung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 09:29 Uhr