Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes & einer Absturzsicherung - Kastanienweg 32, Fl.Nr. 343/15, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung eines Sichtschutzzaunes entlang des öffentlichen Fußweges und einer Absturzsicherung zum Grundstück Kastanienweg 34.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kreuzweg Deckblatt 5. Dieser trifft für Einfriedungen folgende Festsetzungen:

Die Antragsteller begründen den Antrag wie folgt:
Unser Garten und auch die ebenerdigen Fenster sind vom öffentlichen Fußweg aus komplett einsehbar. Zudem landet immer wieder Müll in unserem Garten. Mit einem Sichtschutzzaun wäre die freie Einsicht in unseren Garten nicht mehr möglich. Der Zaun soll unmittelbar an unserer Grundstücksgrenze zum öffentlichen Weg hin errichtet werden.
Das benachbarte Grundstück Kastanienweg 34 liegt wesentlich tiefer als das Baugrundstück (= Bestandssituation). Die bestehende Mauer zwischen den beiden Grundstücken ist baufällig und muss ersetzt werden. Zukünftig soll die Mauer 0,15 Meter über unserem Geländeniveau enden und verhindern, dass anfallendes Niederschlagswasser auf das tieferliegende Nachbargrundstück abläuft. Ebenso ist der bereits bestehende Sichtschutz zwischen den Grundstücken nicht mehr zu sanieren. In Abstimmung mit dem Nachbarn würden wir auf der dann 0,15 Meter aus dem Erdboden ragenden Mauer (= Sockel) einen neuen Holzzaun mit einer Höhe von 1,50 Meter befestigen. Der Holzzaun dient als Fallschutz für uns und unser Kind zu dem tieferliegenden Nachbargrundstück und soll aus Holz mit waagrechter Beplankung ausgeführt werden.

Folgende Fotos des derzeitigen Bestands wurden von den Antragstellern eingereicht:
Südwestlich des Baugrundstücks verläuft ein öffentlicher Fußweg vom Kastanienweg bis zur Bergstraße.

Die Sichtschutzzaun entlang des öffentlichen Fußweges soll aus Metallstützen, welche mit Holzleisten beplankt werden, erstellt werden. Folgende Beispielbilder wurden von den Antragstellern eingereicht:

Die Art des beantragten Sichtschutzzaunes aus Metallstützen mit waagrechter Beplankung aus Holz entlang des öffentlichen Fußweges ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Es handelt sich hier um eine atypische Situation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes welche sich nicht beliebig auf andere Grundstücke übertragen lässt. Der Höhenunterschied zwischen den Grundstücken Kastanienweg 32 und 34 besteht seit dem Neubau der beiden Gebäude in den Jahren 1998/1999. Die Errichtung einer Absturzsicherung aufgrund dieser Bestandssituation wird ebenfalls als städtebaulich vertretbar angesehen.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Diskussionsverlauf

StR Hiller hat sich die derzeitige Grundstückssituation vor Ort angesehen. Er sich hier unbedingt Handlungsbedarf und befürwortet die beantragten Einfriedungen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 09:29 Uhr