Beantragt wird die Errichtung eines Fallschutzzaunes mit einer Höhe von 1,50 Metern und einer waagrechten Beplankung aus Holz entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kreuzweg Deckblatt 5. Dieser trifft für Einfriedungen folgende Festsetzungen:
Die Antragsteller begründen den Antrag wie folgt:
„Das Baugrundstück weist zum angrenzenden Grundstück Kastanienweg 32 einen Höhenunterschied von ca. 1,50 Meter und zum Grundstück Kastanienweg 34 ca. 3,00 Meter auf. Die entlang der Grundstücksgrenze errichteten L-Steine ragen nur ca. 0,2 Meter über die Geländeoberfläche hinaus. Für das gefahrlose Benutzen der Gartenfläche, vor Allem durch Kinder, ist daher eine Absturzsicherung zum tieferliegenden Grundstück erforderlich.
Diese soll als Holzzaun mit waagrechter Beplankung mit einer Höhe von 1,50 Meter errichtet werden.
Lt. Bebauungsplan sind nur Einfriedungen mit einer Höhe von 1,00 Meter zulässig. Durch die beantragte Höhe von 1,50 Meter soll ein Übersteigen und Hinabstürzen durch Kinder verhindert werden. Die Gesamthöhe beträgt inklusive des Sockels der L-Steine 1,70 Meter.
Auf dem Baugrundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 9 Wohneinheiten geplant. Im Lageplan wurde dieses Gebäude bereits dargestellt.“
Auf dem Baugrundstück wurde im Jahr 2021 der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 9 Wohneinheiten genehmigt.
Folgendes Beispielbild des Fallschutzzaunes wurde von den Antragstellern eingereicht:
Die Art des beantragten Fallschutzzaunes mit waagrechter Beplankung aus Holz mit einer Höhe von 1,50 Meter ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Die Grundstücke weisen seit Jahrzehnten einen Höhenunterschied von 1,50 Meter bzw. 3,00 Meter auf. Es liegt hier ein atypischer Fall im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor, der nicht beliebig auf andere Grundstücke angewendet werden kann. Zudem erfüllt der beantragte Zaun die Funktion eines Fallschutzes und nicht allein eines Sichtschutzes.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.