Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzellager und Maschinenhalle - Nähe Urbanstraße, Fl.Nr. 1179/0, Gemarkung Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB), unmittelbar hinter der bestehenden Ballsporthalle.
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Rangierplatzes, eines Heizhauses zur Wärmeversorgung des bestehenden Fernwärmenetzes mit dem Energieträger Holz (Hackschnitzel) und eine Maschinen- und Hackschnitzellagerhalle. In der Maschinenhalle sollen die erforderlichen Betriebsfahrzeuge für den Betrieb des Heizhauses untergebracht werden. Ebenso wird ein Großteil als Lagerfläche für die Hackschnitzel verwendet.
Die Zufahrt erfolgt von der Urbanstraße und den Parkplatz der Ballsporthalle. Eine entsprechende schriftliche Zustimmung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit für ein Geh- und Fahrtrecht liegt vor. Eine Versorgung mit Frischwasser und eine Entsorgung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich. Die Erschließung ist somit gesichert.
Lt. den vorliegenden Betriebsbeschreibungen ist mit je 1 bis 2 Fahrbewegungen durch Lkw bis 7,5t und ab 7,5t pro Woche zur Tagzeit und einer Fahrbewegung mit einem Pkw pro Woche zur Tagzeit zu rechnen.
Das Vorhaben beurteilt sich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich bereits eine gewerbliche Baufläche dar.
Auch lässt die beantragte Bebauung keine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Eine Beeinträchtigung anderer öffentlicher Belange ist ebenfalls nicht ersichtlich.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Diskussionsverlauf
Die erste Bürgermeisterin ergänzt zum Sachverhalt, dass das Bauvorhaben zusammen mit den Stadtwerken ausgearbeitet wurde. Damit könne im jetzigen Wärmenetz eine erhebliche Menge Gas eingespart werden. Zudem sei das Bauvorhaben so konzipiert, dass bereits Kapazitäten für eine Erweiterung der Leistung vorhanden sind, ohne weitere bauliche Anlagen errichten zu müssen.
Das Gremium sieht das Vorhaben positiv, da bereits beim Neubau der Ballsporthalle etwas Derartiges vorgesehen worden sei, allerdings dann nicht realisiert werden konnte. Eine Kooperation der Stadtwerke mit dem Antragsteller sei anzustreben, jedoch erst nach Abklärung der Zulässigkeit der Bebauung möglich. Im Rahmen des Vorbescheids sollen auch immissionsschutzrechtliche Thematiken geprüft werden. An der Ballsporthalle sei eine Einspeisung ins Wärmenetz erforderlich, allerdings handelt es sich hier um keine große Baumaßnahme. Die geplante Zufahrt wird wohlwollend gesehen, da damit die bestehenden Wegflächen gut genutzt werden und ein sehr flächensparender Anschluss möglich ist.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2023 09:29 Uhr