Mögliche Mietkostenübernahme für Denkmalladen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gegen Ende 2022 gründete sich der Verein DenkMalladen mit der ersten Vorsitzenden Frau Reisinger-Vogel. Der Verein DenkMalladen beantragt bei der Stadt Vilsbiburg die Mietkostenübernahme in Höhe von 5.000 EUR für das neue Sozialcafé, das in der Oberen Stadt 33 entstehen soll. 
Wie dem Antrag zu entnehmen ist, soll das künftige Café im Laden des Denkmals 
Obere Stadt 33 entstehen und für sämtliche Bürgerinnen und Bürger Vilsbiburgs zur Verfügung stehen. Es soll einen Raum für ein mögliches Lesecafé, Sprachstammtischen, Strick- oder Nähstube oder auch für Ausstellungen und Lesungen sein. 
Die Preise für Verpflegung Getränke und Speisen sollen moderat gehalten werden um auch sozial schwächer gestellten Menschen den Besuch eines Cafés zu ermöglichen. 
Der Cafébetrieb soll voraussichtlich zum März 2023 aufgenommen werden. 
Die Einrichtung des Cafés soll aus gespendeten Möbelstücken erfolgen. 

Das Konzept, sowie der Antrag liegen in Anlage bei. 

Diskussionsverlauf

Das Projekt wurde im Gremium grundsätzlich begrüßt. StRin Veronika Ritt brachte den Hinweis vor, dass es sich um einen neuen Verein handelt, man sollte sich überlegen wie man mit Zuschüssen bei Vereinsneugründungen umgeht. 

Auf die Frage von StR Christian Frankowski, ob man hier nicht auf die Zuschussregel von 22,5 % zurückgreifen kann, erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass die 22,5 % nur für Investitionen im Sinne des Anlagevermögens gelten. Zuschüsse bei Mietkosten wurden bereits bei anderen sozialen Projekten wie zum Beispiel der Tafel, dem Familienzentrum oder dem TheaterBrettl gewährt. 

Im Gremium war man sich einig, den Zuschuss zeitlich zu begrenzen. 

Beschluss

Dem Verein DenkMalladen wird, begrenzt auf zwei Jahre, ein jährlicher Mietzuschuss in Höhe von 5.000 EUR beginnend ab dem Haushaltsjahr 2023 gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.02.2023 10:54 Uhr