Vorberatung über Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für eine Photovoltaikfreifläche in Ay


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2023 ö vorberatend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.05.2022 wurde durch die Firma OneSolar Int. GmbH ein Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf FlNr. 502, Gem. Frauensattling gestellt. 

Die Firma OneSolar Int. GmbH bzw. deren Planungsbüro wird das Vorhaben vorstellen und dazu Stellung nehmen. Herr Straßer, Klimaschutz- und Regionalmanagement, und Frau Eder, Baurecht und Stadtplanung, werden für Fragen zum Kriterienkatalog und zur städtebaulichen Entwicklung ebenfalls Stellung nehmen.

Der Kriterienkatalog wurde vorab vom Planungsbüro Linke+Kerling bewertet. Dieser befindet sich anbei. Ebenso finden Sie die Planungsunterlagen im Anhang. 

Besonders hinzuweisen ist auf die teilweise überdurchschnittliche Ertragsfähigkeit der Böden und die eingeschränkte städtebauliche Entwicklung.

Zur städtebaulichen Entwicklung wurde seitens AB32 bei Frau Linke angefragt:

„Wie sehen Sie die städtebauliche Komponente? Weitere Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt (z. B. weiterer Wachstum von Wohnbebauung an die angefragte PV Anlage)? 
Im Norden könnte das Stadtgebiet durch die NO Umgehung beschränkt werden. Im SW haben wir eher Gewerbegrund. Im SO Bereich befindet sich u. a. das Trinkwasserschutzgebiet… 
Können Sie hier unverbindlich auch eine Einschätzung abgeben?“
„Sehr geehrte Frau Eder, 
die Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt Vilsbiburg sind hier ein berechtigter, zu berücksichtigender Belang.
Online sind im Regionalplan keine Vorgaben vorhanden, die hier eine Freihaltung von Bebauung vorschreiben (z. B. Trenngrün). Im Hinblick auf eine zukünftige Siedlungsentwicklung und die von Frau Eder unten angeführten Einschränkungen für eine Siedlungsentwicklung der Stadt in andere Bereiche, ist das Argument der Sicherung möglicher Entwicklungsflächen für eine Wohnbebauung ein gewichtiges. Dies sollte im Kriterienkatalog an entsprechender Stelle, z. B. unter Punkt 6 im Kriterienkatalog bzw. separat ergänzt werden (der Kriterienkatalog enthält hier keine explizite Zeile zur Auswirkung auf die weitere Siedlungsentwicklung). Allerdings ist eine Siedlungserweiterung an dieser Stelle im Städtebaulichen Leitbild im ISEK auf Seite 55 nicht enthalten, das heißt, dass dies erst in weiterer Zukunft relevant sein wird.
Ergänzend zu den teilweise überdurchschnittlichen Böden (vergleiche auch Ausschlusskriterium in der IMS vom 10.12.2021) ist daher zu überlegen, ob dies - vor allem im vorgeschlagenen Umfang - ein geeigneter Standort ist.“ 
 

Diskussionsverlauf

Hr. Längst von der Fa. Längst und Voerkelius stellte dem Gremium das Vorhaben kurz vor. Geplant ist die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage mit Beweidungsmöglichkeit auf einer Fläche von ca. 12 ha mit einer Leistung von 12 kWp. Eine Zusage zur Einspeisemöglichkeit in das Stromnetz liegt vor. Auf Nachfrage von StR Johann Sarcher, ob die Übernahme der Kosten für die Zuleitung in einem Erschließungsvertrag abgesichert werden und es Möglichkeiten für die Stadtwerke oder die Stadt Vilsbiburg für eine Beteiligung gibt, erklärte Hr. Längst das die Absicherung gewährleistet und eine Beteiligung durchaus möglich sein wird.

Hr. Längst erläuterte anschließend die Abweichungen zum Kriterienkatalog. Der Abstand des Eigentümerhauses zum Solarfeld unterschreitet den Mindestabstand. Das Einverständnis des Eigentümers liegt aber vor. Auf Nachfrage von StR Hermann Bauer wie das zweite anliegende Grundstück im südl. Bereich der Anlage zu bewerten ist, erklärte Hr. Längst, dass hier keine Beeinträchtigungen vorliegen und der Mindestabstand eingehalten werden kann. In Teilbereichen der Anlage wird die Ackerzahl überschritten. Hinsichtlich der Gestaltung der Einzäunung kann je nach Nutzung zwischen versch. Varianten gewählt werden. 

Fr. Eder erläuterte kurz die Prüfung aus Sicht der Stadtentwicklung. Evtl. wäre das Gebiet zur Wohnbauweiterentwicklung geeignet. Auch hinsichtlich der Überarbeitung des Flächennutzungsplans ist die Fläche aufgrund der Wohnbauweiterentwicklung evtl. mit zu betrachten, da bei einer Photovoltaikfreifläche mit einer Nutzung von 20 – 30 Jahren zu rechnen ist. Es soll die Möglichkeit in Betracht gezogen werden sowohl Wohnbaugebiet als auch eine Photovoltaikfreiflächenanlage umzusetzen. Mehrere Gremiumsmitglieder plädierten dafür, die Flächen mit einer Ackerzahl von 55 oder höher auszunehmen.

StR Wolfgang Schwimmer wies darauf hin, dass die Ackerzahl bei Straßenbau oder Wohnbauflächen nicht betrachtet wird und der Boden, dann vergleichend mit der Nutzung als Photovoltaikfreiflächenanlage unwiederbringlich bebaut ist. Bei der Umsetzung der Anlage könnte vertraglich festgelegt werden, dass diese nach der Nutzungszeit wieder zurückgebaut wird. Eine Siedlungsentwicklung war außerdem an dieser Stelle bisher nicht angedacht.

Sandra Eder ergänzte, dass die geforderte Vorbelastung nicht vorhanden ist. Die Regionalplanung sieht Flächen neben Autobahnen oder Zugstrecken als vorbelastet an. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle teilte mit, dass an dieser Stelle auch der Radweg angedacht ist. StR Hermann Bauer schlug in diesem Zusammenhang vor, den Streckenverlauf des Radweges entlang der angedachten Photovoltaikfreifläche zu verlegen, damit kein gesonderter Radweg gebaut werden muss.  

StR Werner Neumayr stellte die Frage wie groß die Fläche sein müsste, damit diese noch rentabel ist. StR Wolfgang Schwimmer ergänzte die Frage, ob es eine Gewerbe- und Grundsteuereinnahmeschätzung gibt. Da hierzu keine Zahlen vorlagen, sollen die Fragen in einer der nächsten Sitzungen noch geklärt werden.

Zur besseren Beurteilung des Vorhabens soll mit dem entsprechenden Entscheidungsgremium ein Vor-Ort-Termin stattfinden.

Beschluss

Das Projekt soll in Teilbereichen der Fläche weiterverfolgt werden. Es soll dazu noch ein Vor-Ort-Termin stattfinden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 10.03.2023 09:16 Uhr