Mögliche Bezuschussung Sanierung Bahnhofsgebäude
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 28.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vilsbiburger Bahnhofsgebäude befindet sich in Privatbesitz. Der Eigentümer möchte nun die Außenfassade, Fenster und Türen, sowie Teile des Daches sanieren. Hierzu wandte er sich an die Stadt Vilsbiburg mit der Bitte das Vorhaben nach Möglichkeit zu bezuschussen.
Das Bahnhofsgebäude liegt nicht im Sanierungsbereich der Sanierungssatzung.
Dennoch sollte über einen etwaigen Zuschuss beraten werden, da es sich beim Gebäude um ein Aushängeschild der Stadt Vilsbiburg handelt.
Ein möglicher Zuschuss könnte objektbezogen vom Fassadenprogramm abgeleitet werden.
Für die Sanierung einer Gebäudeseite könnten bis zu 15.000 EUR und für zwei Gebäudeseiten bis zu 30.000 EUR in Aussicht gestellt werden.
Sollte dem Eigentümer ein Zuschuss gewährt werden, empfiehlt die Stadtverwaltung ein Mitspracherecht bei der Fassadengestaltung einzufordern.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle stellte dem Gremium den Sachverhalt kurz vor. Auf die Frage, ob es möglich ist, die Städtebauförderung mit einzubeziehen, erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass bereits eine Anfrage läuft und dem Bauamt zur Prüfung weitergeben wird.
StR Johann Sarcher befürchtet, dass mit der Zuschussgewährung ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Der Eigentümer hat das Gebäude damals wohlwissend, dass dieses saniert werden muss erworben und vermietet. In Vilsbiburg sind noch weitere Gebäude vorhanden, welche für einen Zuschuss dann in Betracht kommen könnten. Die Erste Bürgermeisterin erklärte dazu, dass hier ein Vergleich mit dem Bahnhof nicht gegeben ist.
StRin Christine Koj und Johann Sarcher merkten an, dass im Falle einer Zuschussgewährung die Innensanierung mitbetrachtet werden soll.
StR Christian Frankowski wies darauf hin, dass in der Vergangenheit einem Antragsteller ein Zuschuss nach der Neubausatzung verwehrt wurde. Die Erste Bürgermeisterin erklärte dazu, dass es sich hier nicht um einen Neubau, sondern um eine Sanierung handelt und es sich damals um die Übernahme der Mehrkosten für den Denkmalschutz ging.
Der Punkt soll bis zur erfolgten Prüfung der Fördermöglichkeiten zurückgestellt werden.
Datenstand vom 10.03.2023 09:16 Uhr