Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2022 - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 14.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Haushalt 2022 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der nächsten Stadtratssitzung vorgesehen. 

  1. Eckdaten
Der Haushalt 2022 weist folgende Summen aus: 

Haushaltssummen
2022
Vorjahr

EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
200.200
199.700
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
50.400
39.800
Gesamthaushalt
250.600
239.500

Als weitere Eckdaten ergeben sich: 


2022
Vorjahr

EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
30.900
30.300
im Verhältnis zur VWH-Summe in %
15,43 %
15,17%
Zuführungsbetrag zur Rücklage
10.100
17.900
Entnahme aus der Rücklage
10.000
0



  1. Hinweise

Im Verwaltungshaushalt haben sich die Einnahmen geringfügig erhöht, was der im Juli 2021 vorgenommenen Mietanpassung zuzuschreiben ist. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind ebenso leicht gestiegen, da am Gebäude verschiedene kleinere Reparaturen vorzunehmen sind. Die bereits für 2021 geplante Erhöhung des Treppengeländers (Vorgabe von ASID aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften) ist nochmals im Haushalt 2022 veranschlagt, da im vergangenen Jahr die Ausführung nicht möglich war. Für 2022 sollen im 2. OG die Flurbeleuchtungsstrahler planmäßig ausgetauscht werden. Hier sind Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 EUR veranschlagt. Der Kellerbereich wird wegen Abnutzung neu gestrichen werden, ansonsten sind allgemeine Holzstreicharbeiten vorgesehen.


Im Vermögenshaushalt ist für 2022 die Erneuerung der Bewässerungsleitung im Keller mit Kosten i. H. von 35.000 EUR vorgesehen. Dies ist dringend notwendig, da die Verrohrung Korrosionsschäden aufweist. Die Maßnahme ist nur mit einer geringfügigen Rücklagenentnahme von insgesamt 10.000 EUR zu decken. In diesen 10.000 EUR sind auch 300 EUR Entnahme für das zu bezahlende Verwahrentgelt, welches an die Kreditinstitute zu entrichten ist, enthalten. Diese Kosten (300 EUR) werden jedoch auf den Verwaltungshaushalt umgelegt und der Rücklage wieder zugeführt. Der restliche angesetzte Betrag besteht fast ausschließlich aus der Rücklagenzuführung (Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt).



  1.        Finanzplan 2021-2025 

Die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2025 wurde auf Anraten des bayerischen kommunalen Prüfungsverbands dieses Jahr erstmalig aus der Finanzanwendung CIP erstellt. Es sind keine größeren Veränderungen zu erwarten. Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg vorgelegten Haushaltsentwurf 2022 zur Kenntnis und verweist ihn ohne Änderungen an den Stadtrat zur Beschlussfassung. Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2022 14:17 Uhr