Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Sporthallen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 14.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 10.1

Sachverhalt

Die letzte Anpassung der Benutzungsgebühren der städtischen Sporthallen erfolgte zum 20.11.2017, aus diesem Grund ist eine neuerliche Anpassung dringend geboten. Des Weiteren sollte künftig auch ein kleiner Betrag für die Benutzung durch Jugendliche erhoben werden.

ab 01.07.2022
Sportvereine
Erwachsene
5,00 € / Hallenteil /
Std. inkl. NK
6,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Schüler / Jugend
frei
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

gemischte 
Gruppen
2,10 € / Hallenanteil / Std. inkl. NK
entfällt*)
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

13,00 € / Hallenteil /
Std. inkl. NK
15,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei
frei

Realschule, Gymnasium
5,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
6,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Veranstaltungen



gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
300,00 € / Hallenteil
360,00 € / Hallenteil

zuzügl.
Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
inkl. Bühne u. NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl
0,50 € Stuhl

Tribüne
200,00 €
250,00 €

Bühnenerweiterung
8,00 €
10,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
250,00 / Hallenteil
275,00 € / Hallenteil

Keine Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
inkl. Bühne u. NK
Versammlungen



Vereine

120,00 € 
inkl. Bestuhlung
150,00 €
inkl. Bestuhlung
Firmen

300,00 €
inkl. Bestuhlung
350,00 €
inkl. Bestuhlung
Dojo **)
im UG der Vilstalhalle

Halbe Gebühr eines Hallenteils
Halbe Gebühr 
eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
6,50 € / Std. / Bahn
7,00 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,60 € / Std. / Bahn
1,90 € / Std. / Bahn

*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten

Diskussionsverlauf

StR Josef  Samhuber war der Meinung, die Benutzungsgebühren der Sporthallen bereits im Jahr 2024 auf eine Erhöhung hin zu überprüfen.  Die allgemeinen Preissteigerungen müssten mit eingeplant werden. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Nutzungsgebühren für die städtischen Sporthallen ab 01.07.2022 wie folgt festzusetzen:

Sportvereine
Erwachsene
6,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Schüler / Jugend
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Gemischte Gruppen
entfällt *)
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

15,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei

Realschule, Gymnasium
6,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Veranstaltungen


gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
360,00 € / Hallenteil

zuzügl. Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl

Tribüne
250,00 €

Bühnenerweiterung
10,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
275,00 / Hallenteil

keine Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
Versammlungen


Vereine

150,00
inkl. Bestuhlung
Firmen

350,00 €
inkl. Bestuhlung
Dojo**)
im UG der Vilstalhalle

Halbe Gebühr eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
7,00 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,90 € / Std. / Bahn

*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten

Die nächste Überprüfung sollte im Jahr 2024 erfolgen. Die Benutzungsgebühren der Vilstalhalle werden erst nach deren Sanierung wieder überprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2022 14:17 Uhr