Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfreifläche" - Antragsteller: Huber Solar GmbH - FlNr. 23 (Tfl.), Gem. Gaindorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 16.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Firma Huber Solar GmbH möchte auf dem Grundstück der FlNr. 23 (Tfl.), der Gemarkung Gaindorf eine Freifläche für eine Photovoltaikanlage errichten.

Die Fläche liegt im Überschwemmungsgebiet. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist daher zwingend das Wasserwirtschaftsamt zur Stellungnahme aufzufordern, ob eine derartige Nutzung in diesem Bereich möglich ist.

Grundsätzlich eignet sich die Fläche zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage gemäß dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Demzufolge sollen bereits vorbelastete Flächen (z.B. durch Verkehr) möglichst in Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen verwendet werden.

Hierzu sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Diskussionsverlauf

Herr Huber (Huber Solar GmbH) stellte die Planungen vor, wobei die Einspeisung bereits geklärt werden konnte. Bedenken zum Hochwasserschutz werden noch überprüft. Optische Grüneinhausungen der Photovoltaikfreifläche werden im Bebauungsplan vorgesehen. Investoren werden aus der Region gesucht, eine Bürgerbeteiligung wäre laut dem Gremium wünschenswert, die Fa. Huber Solar GmbH steht dieser Idee offen gegenüber. Für die weitere Nutzung der Fläche (Weidehaltung, Kräuterbepflanzung) hat die Firma noch keine konkreten Pläne, ist aber gegenüber den Vorschlägen offen. Für 750 kw werden ca. 1,1 ha Freifläche benötigt, Vorort hätte man 1,4 ha zur Verfügung, eine landschaftsverträgliche Bauweise wird somit angestrebt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Ebenso beschließt der Stadtrat den Flächennutzungsplan mit einem Deckblatt Nr. 16 zu ändern.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der FlNr. 23 der Gemarkung Gaindorf.

Der Antragsteller verpflichtet sich vollumfänglich die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Bauleitpläne aus städtebaulichen oder rechtlichen Gründen nicht bis zur Rechtskraft fortgeführt werden können.

Die Bauleitpläne sind im Regelverfahren aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.11.2017 11:08 Uhr