ABV Gelände - Tiefgaragen Zufahrt für Stadtplatz 28


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 16.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das ABV Gelände wurde 2015/2016 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt mit der ein Konzept für die weitere Entwicklung des Gebietes erstellt wurde. Zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der baulichen Einzelmaßnahmen wurde zwischenzeitlich ein Bebauungsplan in Auftrag geben.

Darüber hinaus wurden 2016 Abstimmungsgespräche mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt und vom Stadtrat der Investor für die Revitalisierung des Gebäudes Stadtplatz 28 ausgewählt.

Bei den Planungen der Investoren zeigte sich, dass für die zukünftige Nutzung des Areals im Bereich des Stadtplatzes 28 die Errichtung einer neuen Tiefgarage einzuplanen ist.

Der städtebauliche Wettbewerb ist als konzeptioneller Ansatz zu bewerten, der nicht den Detailierungsrad einer Ausführungsplanung beinhaltet.

Von der Lage der Tiefgaragenzufahrt gehen auch Abhängigkeiten für das zukünftige neue Rathauserweiterungsgebäude aus, dass mit einem Steg an das bestehende Rathaus angebunden werden soll. Auch ist bei der Umsetzungsplanung für das zukünftige Kulturzentrum und den Gastronomiebereich die Tiefgaragenabfahrt zu beachten.

Das vom Investor beauftragte Architekturbüro Breu+Eckmeier hat in Abstimmung mit der Verwaltung Überlegungen für die Tiefgaragenzufahrt erstellt und eine Planung erarbeitet. Diese liegt als Anlage bei.

Die Planung sieht eine Zufahrt am Ende des Baukörpers für die Rathauserweiterung vor. Die Größe der zukünftigen Rathauserweiterung im EG und KG bleiben (im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf) unverändert. Im OG besteht die Möglichkeit die Tiefgaragenabfahrt zu überbauen und somit eine größere Nutzfläche zu schaffen.

Um den Gastronomieanlieferungsbereich zwischen der Tiefgaragenabfahrt (bzw. Rathaus-erweiterung im OG) und den zukünftigen Baukörpern für die Gastronomie nicht stark einzuschränken wird vorgeschlagen bei den Planungen für die zukünftigen Gastronomiebereich eine Fahrgasse von ca. 6,0 m einzuhalten. Der Gastronomiebereich würde mit einem einheitlichen Abstand zur neuen Tiefgaragenabfahrt ausgeführt werden und eine gerade Gebäudeflucht aufweisen (im Wettbewerbsentwurf ist ein Versatz vorgesehen, siehe Anlage).

Der Kulturhof als ruhiger Innenhof würde ohne Vorsprünge unverändert ausgeführt werden können.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Haider stellte die Vorteile einer Planung des Tiefgaragenabfahrt am Ende des Gebäudes dar (einfachere Zufahrt in die Tiefgarage, mehr Flächen für die Rathauserweiterung, keine Abfahrt durch ein städtisches Gebäude) . Da die Detailplanung des rückwärtigen Teils noch nicht erfolgt ist, können sich hier noch Änderungen ergeben, dies wurde aus dem Gremium kritisch gesehen. Man möchte an der bisherigen Entwurfsplanung festhalten. Bürgermeister Haider erklärte hierzu, dass es bei dem Entwurf noch immer zu Änderungen kommen kann, die Grundzüge der ursprünglichen Planung aber nicht berührt sind.

Beschluss

Mit der Lage der Tiefgaragenzufahrt und den darauf beruhenden Anpassungen in der weiteren Bebauung (Gastronomie- und Kulturbereich) besteht seitens des Stadtrates Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Datenstand vom 20.11.2017 11:08 Uhr