Stadtwerke Vilsbiburg - Feststellung des Jahresabschlusses 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Geschäftsbericht 2016, der allen Stadträten im RIS zugängig ist, wurde dem Werkausschuss in der Sitzung am 23.10.2017 gemäß Eigenbetriebsverordnung vorgelegt  und beraten.
Die Prüfung erfolgte im August 2017 durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann.
Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann wurde vorgelegt. Änderungen gegenüber dem im Jahresbericht vorgelegten Jahresabschluss haben sich nicht ergeben.
Die abschließende Feststellung ist durch den Stadtrat vorzunehmen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann uneingeschränkt erteilte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2016 wird in der Sitzung vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Der Werkleitung wurde von Seiten des Stadtrates Lob für die Betriebsführung ausgesprochen.

Beschluss 1

Der vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann geprüfte Jahresabschluss 2016 wird festgestellt.
Er weist bei einer Bilanzsumme von 13.916.576,36 EUR einen Jahresgewinn von 140.602,75 EUR aus.
Der Jahresgewinn ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2016 und über den diesbezüglichen Bestätigungsvermerk des Prüfungsberichtes beträgt gemäß Eigenbetriebsverordnung § 25 sieben Tage an der Amtstafel im Rathaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat erteilt auf Grund des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 die Entlastung und stellt fest, dass der Erste Bürgermeister und die Werkleitung eine ordnungsgemäße Hauswirtschaft und Wirtschaftsführung betrieben haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2017 15:44 Uhr