Bauantrag - Eveline und Franz Wurm, Gruber Str. 2, FlNr. 529/2, Gem. Vilsbiburg - Neubau EFH
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 13.11.2017 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub D3“.
Für die Errichtung des Einfamilienhauses benötigt der Bauherr die im Anhang beigefügten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die benötigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können aus städtebaulicher Sicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.01.2018 16:17 Uhr